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JUSTIZ/8314: Kriminalität und Rechtsprechung - 21.11.2019 (SB)


VOM TAGE


Transitzonen für Asylbewerber können rechtens sein

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte beanstandet im Prinzip nicht die an den Grenzen in Europa eingerichteten Transitzonen für Asylsuchende, solange diese die Einrichtungen in Richtung ihres Herkunftslands verlassen können. In solchen Fällen handelt es sich nicht automatisch um Freiheitsentzug. Die Straßburger Richter hatten sich entsprechend im Fall von zwei Männern aus Bangladesch entschieden, welche sich dem Gericht zufolge freiwillig in ein ungarisches Lager an der Grenze zu Serbien begeben hatten, wohin sie schließlich nach 23 Tagen abgeschoben wurden. Im Fall von vier Männern, welche in der Transitzone des Moskauer Flughafens monatelang unter unsäglichen Bedingungen ohne jeden Rechtsbeistand festsaßen, entschieden die Richter anders. Rußland muß ihnen eine Entschädigung von bis zu 26.000 Euro zahlen.

21. November 2019


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