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JUSTIZ/8374: Kriminalität und Rechtsprechung - 20.01.2020 (SB)


VOM TAGE


Privater Dienstleister kann keine Hilfspolizisten stellen

Das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main hat mit einem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden, daß die von der Stadt in den zurückliegenden Jahren durch private Dienstleister von Falschparkern erhobenen Verwarngelder unzulässig waren. Rückwirkend werden allein für das Jahr 2018 rund 700.000 Verwarnungen ungültig.

Die Leiharbeiter waren unter der irreführenden Bezeichnung Stadtpolizei im strafbewährten Gewand einer Polizeiuniform aufgetreten und hatten damit den täuschenden Schein von Rechtsstaatlichkeit aufgebaut. Gegenüber Bürgern und Gerichten wurde der Eindruck polizeilicher Handlungen vermittelt. Dabei hat nur die Polizei als Vertreterin des Staates das Recht, Ordnungswidrigkeiten zu ahnden.

Im vorliegenden Fall hatte ein Autofahrer im Mai 2017 gegen ein Verwarngeld wegen Falschparkens in Höhe von 15 Euro geklagt. Der private Dienstleister, der die Verwarngelder erhoben hat, finanzierte sich selbst damit. Dem Innenministerium in Wiesbaden zufolge lassen weitere Kommunen in Hessen den sogenannten ruhenden Verkehr von Leiharbeitskräften überwachen.

20. Januar 2020


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