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JUSTIZ/8376: Kriminalität und Rechtsprechung - 22.01.2020 (SB)


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Länder einigen sich auf Staatsvertrag zu Onlineglücksspielen

Die Bundesländer haben sich auf einen neuen Staatsvertrag zur Regulierung des Glücksspielmarktes in Deutschland verständigt. Das berichtete die Landesregierung von Schleswig-Holstein, dem einzigen Bundesland, in dem zur Zeit Online-Glückspiele erlaubt sind. Künftig sollen z. B. Onlinepoker, Onlinecasinos und Onlineautomatenspiele unter bestimmten Auflagen in allen Länder legal werden. Die Anbieter müssen bei einer neuen Aufsichtsbehörde Lizenzen erwerben und sich von dieser kontrollieren lassen. Die Behörde achtet darauf, daß Kinder und Jugendliche geschützt sind und die Spieler nicht Gefahr laufen, spielsüchtig zu werden. Deshalb sollen monatliche Einzahlungen pro Spieler bei 1000 Euro gedeckelt werden. Mit Gewinnen können die Spieler über diese Marge hinausgehen. Das wird über das Konto überwacht, welches die Anbieter für jeden Spieler einrichten müssen. Außerdem müssen die Anbieter alle Spieldaten für die Behörde zu Kontrollzwecken abrufbar halten. Parallele Spiele werden nicht zulässig sein. Dem Kieler Staatskanzleichef Schrödter zufolge wollen die Länder mit dem Staatsvertrag eine geeignete Alternative zum unerlaubten Glücksspiel schaffen sowie die Entwicklung und Ausbreitung des unerlaubten Glücksspiels in Schwarzmärkten unterbinden.

22. Januar 2020


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