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JUSTIZ/8386: Kriminalität und Rechtsprechung - 01.02.2020 (SB)


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Pflichteinbau von Smart-Metern läuft an

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat am Freitag eine Markterklärung zum Pflichteinbau digital vernetzter Stromzähler herausgegeben. Demnach werden künftig Stromkunden zum Einbau der Stromzähler verpflichtet, wenn sie mehr als 6000 Kilowattstunden im Jahr verbrauchen. In etwa trifft dies auf eine siebenköpfige Familie zu. Die Stromzählerpflicht erstreckt sich zudem auf Solaranlagen mit mehr als 7 Kilowatt Leistung, Ladepunkte für Elektroautos, Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen. Die sogenannten Smart-Meter stehen mit den Stromerzeugern und Netzbetreibern im Datenaustausch. Die Anbieter können darüber ihre Stromtarife variabel an die momentane Nachfrage anpassen. Dafür zahlen die Stromverbraucher bis zu 100 Euro im Jahr. In den kommenden drei Jahren müssen die Meßstellenbetreiber in mindestens zehn Prozent der Haushalte ihres Zuständigkeitsbereichs Smart-Meter installieren.

1. Februar 2020


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