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JUSTIZ/8392: Kriminalität und Rechtsprechung - 07.02.2020 (SB)


VOM TAGE


Vorerst keine Anklage gegen Glenn Greenwald

In Brasilien wird der aus den USA stammende Investigativ-Journalist Glenn Greenwald vorerst nicht wegen Cyber-Kriminalität angeklagt. Der zuständige Bundesrichter Ricardo Leite will die Klarstellung des Obersten Gerichtshofs zu dessen Entscheidung vom vergangenen Jahr abwarten, wonach Greenwald seine Quellen geheimhalten durfte. Die Staatsanwaltschaft wirft dem in Brasilien lebenden Journalisten vor, Computer-Hacker unterstützt zu haben, welche sich Zugriff auf Mobiltelefone des jetzigen Justizministers Sérgio Moro sowie Geräte von Ermittlern in der Korruptionsaffäre "Autowäsche" verschafft hatten. Die sechs Hacker werden deswegen angeklagt. Auf der von Greenwald gegründeten Investigativ-Website "The Intercept" waren gehackte Nachrichten zitiert worden. Anhand derer konnte man den Eindruck gewinnen, daß sich Richter und Staatsanwaltschaft bei den Ermittlungen gegen den ehemaligen Präsidenten Lula da Silva abgesprochen hätten. Weil letzterer in Haft genommen wurde, konnte 2018 der rechtsextreme Militarist Jair Bolsonaro statt des linksorientierten Lulas ins Präsidentenamt gelangen. Bolsonaro holte sich den damaligen Untersuchungsrichter als Justizminister ins Kabinett. Greenwald ist weltweit bekannt geworden im Zusammenhang mit den Enthüllungen von Edward Snowden.

7. Februar 2020


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