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JUSTIZ/8420: Kriminalität und Rechtsprechung - 06.03.2020 (SB)


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MLPD darf in Gelsenkirchen Lenin-Statue aufstellen

Ein Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen hat die Aufstellung eines Lenin-Denkmals vor der Zentrale der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) genehmigt. Die Stadtverwaltung hatte das verhindern wollen und den von ihr verfügten Baustopp mit der befürchteten Beeinträchtigung eines denkmalgeschützten, ehemaligen Sparkassengebäudes aus dem Jahr 1930 begründet. Dafür wäre die Statue nicht groß genug, befand das Gericht. Außerdem genüge der Abstand von mehr als zehn Metern zwischen dem Gebäude und dem Denkmal. Die 2,15 Meter große, gußeiserne Statue des einstigen Revolutionärs Wladimir Iljitsch Lenin (1870-1924) soll bereits in den 1930er Jahren in der Sowjetunion gegossen worden sein. Zur Zeit ist sie eingelagert. Aufgrund des gerichtlichen Eilbeschlusses kann sie rechtzeitig zum 14. März, dem 150. Todestags Lenins, aufgestellt werden. Allerdings kann die zuständige Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West gegen den Gerichtsbeschluß noch Beschwerde einlegen.

6. März 2020


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