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JUSTIZ/8442: Kriminalität und Rechtsprechung - 28.03.2020 (SB)


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Corona-Bußgeldkatalog für Bayern

Bayern hat einen Bußgeldkatalog vorgelegt, der bei Verstößen gegen Auflagen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zu Anwendung kommt. Wer seine Wohnung ohne triftigen Grund verläßt, soll 150 Euro zahlen. Ebensoviel kostet ein Verstoß gegen das allgemeine Abstandsverbot in der Öffentlichkeit. Unzulässige Besuche von Einrichtungen wie Altenheime, Krankenhäuser und vollstationären Pflegeeinrichtungen werden mit 500 Euro geahndet. Derselbe Betrag ist fällig, wenn jemand aus einem Hochrisikogebiet zurückkehrt und noch während der verordneten Quarantäne von 14 Tagen eine Hochschule betritt. Laden- oder Restaurantbesitzern, die ihren Kunden unerlaubterweise die Türen öffnen, müssen mit einem Bußgeld von 5000 Euro rechnen. Für Wiederholungstäter wird das Bußgeld jeweils verdoppelt. Bei Fahrlässigkeit kann es halbiert werden.

28. März 2020


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