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JUSTIZ/8523: Kriminalität und Rechtsprechung - 17.06.2020 (SB)


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Bremen schränkt Straßenverkauf von Alkohol ein

In drei Stadtvierteln Bremens ist ab sofort der Straßenverkauf von Alkohol Freitags und Samstags sowie an Vorabenden von Feiertagen ab 22 Uhr verboten. Die Stadt will mit der Maßnahme die Attraktivität von Versammlungen alkoholisierter Menschen, die sich nicht an die Corona-Abstandsregeln halten, senken. Restaurationsbetriebe dürfen weiterhin alkoholische Getränke ausschenken. Die Einhaltung der Verkaufsvorschriften wird möglicherweise durch Scheinkäufe überprüft werden. Bei Verstößen gegen die Auflagen drohen Strafzahlungen zwischen 300 und 2000 Euro. Die Menschen auf der Straße werden nicht überprüft. Die Ordnungshüter könnten nicht nachweisen, daß Alkohol im einschlägigen Viertel und nicht außerhalb oder vor der Sperrzeit erworben wurde. Anlaß der von Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) verkündeten Regelung sind Versammlungen von mehreren hundert am Wochenende in der Innenstadt feiernden Menschen oft ohne Abstand und Gesichtsschutz.

17. Juni 2020


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