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POLITIK/8255: Aus Parlament und Gesellschaft - 19.09.2019 (SB)


VOM TAGE


Bundesratsinitiative für Schwarzfahren als Ordnungswidrigkeit

Die Landesregierung von Thüringen will am Freitag einen Antrag in den Bundesrat einbringen, wonach das wiederholte Schwarzfahren in öffentlichen Verkehrsmitteln als Ordnungswidrigkeit behandelt und nicht mehr als Straftat geahndet werden soll. Der Berliner Senat schließt sich dieser Initiative an, wie der Justizsprecher Brux am Mittwoch berichtete. Berlins Justizsenator Behrendt von den Grünen nahm zu dem Vorstoß bei Twitter Stellung. Demnach ist es schlicht unverhältnismäßig, wenn der Staat Menschen mit dem Strafgesetzbuch zu Leibe rückt, nur weil sie mehrfach ihr Busticket nicht gelöst haben. Eine Ordnungswidrigkeit wäre hier angemessen. Die Beförderungserschleichung kann nach Paragraf 265a des Strafgesetzbuches derzeit mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden. Die Freiheitsstrafe wird in der Regel erst dann verhängt, wenn neben der Beförderungserschleichung weitere Straftaten vorliegen. In Berlin sind gegenwärtig über 100 sogenannte notorische Schwarzfahrer inhaftiert.

19. September 2019


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