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POLITIK/8283: Aus Parlament und Gesellschaft - 18.10.2019 (SB)


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Grundgesetzänderung macht Weg für Grundsteuerreform frei

Der Bundestag hat am Freitag mit der erforderlichen Zweitdrittelmehrheit das Grundgesetz geändert, damit Länder wie Bayern eigene Regelungen zur Grundsteuerhebung treffen können. Das Bundesverfassungsgericht hatte die veralteten Maßstäbe für die Bewertung von Grundstücken und Immobilien bei der Grundsteuerfestlegung in Frage gestellt und bis Ende des Jahres vom Gesetzgeber eine Reform gefordert. Diese soll erstmals 2025 greifen. Bis dahin müssen die rund 35 Millionen Grundstücke in Deutschland neu erfaßt werden. In die Bewertung fließen unter anderem Mietenhöhe und Baujahr der Gebäude ein. Die Bewertung erfolgt bundesweit einheitlich. Den konkreten Hebesatz legen die Kommunen fest, für die die Grundsteuer von insgesamt mehr als 14 Milliarden Euro eine der wichtigsten Einkommensquellen darstellt. Hausbesitzer können die Grundsteuer auf die Nebenkosten zur Miete umlegen.

18. Oktober 2019


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