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POLITIK/8302: Aus Parlament und Gesellschaft - 06.11.2019 (SB)


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Das Bundeskabinett beschließt Plastiktütenverbot mit Einschränkungen

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf von Bundesumweltministerin Svenja Schulze zum Verbot von Plastiktüten verabschiedet. Die Ministerin hält die aus Rohöl hergestellten Tüten wegen ihrer einmaligen Nutzung für den Inbegriff der Ressourcenverschwendung. Von dem Verbreitungsverbot sollen dünne Tüten zum Abfüllen von Obst und Gemüse, sowie Müllsäcke und Tragetaschen aus stärkerem Plastikmaterial ausgenommen sein. Die Länder sollen das Verbot umsetzen, nachdem Bundestag und Bundesrat die Novelle verabschiedet haben. Dann folgt eine sechsmonatige Übergangszeit, in der Tütenvorräte in den Geschäften abgebaut werden können. Das gesetzliche Plastiktütenverbot wird von der Bundesregierung eingeführt, weil die freiwillige Vereinbarung des Handels mit dem Umweltministerium über die kostenpflichtige Abgabe von Einkaufstüten zwar zu einem Rückgang des jährlichen Pro-Kopf-Verbrauchs von 68 Tüten im Jahr 2015 auf 20 im vergangenen Jahr geführt hat, aber eine weitere Reduzierung nicht abzusehen ist.

6. November 2019


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