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POLITIK/8388: Aus Parlament und Gesellschaft - 31.01.2020 (SB)


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Tübingen besteuert Einweggetränkebecher und -geschirr

Der Gemeinderat von Tübingen hat beschlossen, ab Januar 2021 eine Steuer auf Einweggetränkebecher und Verpackungen von Mitnahmegerichten zu erheben. Mit den Einnahmen sollen die Kosten für die Stadtreinigung kompensiert werden. Der Verpackungsmüll schlägt mit über 700.000 Euro im Jahr zu Buche. Die geplante Steuer beträgt 50 Cent für jeden Einwegbecher oder -teller. Für Bestecksets werden 20 Cent fällig. Die Obergrenze für eine Mahlzeit wurde auf 1,50 Euro festgelegt. Die Steuer entfällt, wenn der Müll nachweislich nicht bei der öffentlichen Abfallentsorgung landet. Außerdem macht die Stadt Ausnahmen für Märkte, Feste und andere zeitlich befristete Veranstaltungen. Das gilt auch für Krankenhäuser, wenn die Verwendung von Einweggeschirr aus hygienischen oder organisatorischen Gründen erforderlich ist. Die Betriebe, welche sich auf die neue Steuer umstellen müssen, werden von der Stadt mit insgesamt 50.000 Euro unterstützt.

31. Januar 2020


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