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POLITIK/8462: Aus Parlament und Gesellschaft - 14.04.2020 (SB)


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NRW-Landtag verabschiedet Pandemie-Gesetz

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am Dienstag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und FDP sowie der Oppositionsfraktionen von SPD und Grünen ein Pandemie-Gesetz verabschiedet, welches die Regierungsbefugnisse für den Fall einer katastrophalen Entwicklung der Corona-Krise ausweitet. Die ursprüngliche Novelle, welche die Landesregierung Anfang April im Eilverfahren durch den Landtag bringen wollte, war wegen der verfassungsrechtlichen Bedenken der Opposition gescheitert. Demnach hätten Ärzte, Pfleger und Rettungskräfte unter Umständen zwangsverpflichtet werden können. In der neuen Fassung ist die Anlage eines Freiwilligenregisters vorgesehen. Die Landesregierung kann Krankenhäuser zur Bereitstellung von Behandlungskapazitäten und zur Verschiebung nicht dringend benötigter Operationen verpflichten sowie bei Unternehmen Medikamente und medizinisches Gerät beschlagnahmen. Das Gesetz ist bis zum 31. März 2021 gültig. Eine Voraussetzung für das Inkrafttreten des Gesetzes ist die für jeweils zwei Monate geltende Feststellung des Landtags hinsichtlich einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite. Die erste derartige Feststellung erfolgte einstimmig.

14. April 2020


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