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POLITIK/8498: Aus Parlament und Gesellschaft - 20.05.2020 (SB)


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Eckpunkte eines Arbeitsschutzprogramms für die Fleischwirtschaft

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch beschlossen, Schlachtereien und Fleischverarbeitungsbetrieben Werksverträge und Arbeitnehmerüberlassungen ab Januar zu verbieten. Der Anlaß sind die vielen Fälle von Covid-19, die unter den Belegschaften dieser Betriebe aufgetreten sind. Die Häufung wird auf die räumlich enge Unterbringung der oft aus Osteuropa stammenden, von Subunternehmen angestellten Mitarbeiter zurückgeführt. Dem Kabinettsbeschluß zufolge dürfen künftig nur Mitarbeiter des eigenen Betriebes Tiere schlachten und das Fleisch verarbeiten. Davon ausgenommen ist das Fleischerhandwerk mit seinen oft kleinen Betrieben. Die Regelungen zählen zu den von der Bundesregierung geplanten Eckpunkten für ein "Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft". Dazu gehören eine Verdoppelung der maximal möglichen Bußgelder bei Arbeitszeitverstößen von 15.000 auf bis zu 30.000 Euro sowie die Pflicht zur digitalen Arbeitszeiterfassung, mehr Kontrollen in den Fleischbetrieben und eine Informationspflicht der Unternehmen gegenüber den Behörden hinsichtlich Einsatz und Wohnort ihrer ausländischen Arbeitskräfte.

20. Mai 2020


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