Schattenblick →INFOPOOL →PANNWITZBLICK → FAKTEN

POLITIK/002: EU ratifiziert UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (KEG)


Europäische Kommission - Brüssel, den 5. Januar 2011

EU ratifiziert UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen


Mit der förmlichen Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist die Europäische Union Vertragspartei des ersten jemals geschlossenen völkerrechtlichen Vertrags geworden, der die Menschenrechte zum Gegenstand hat. Er soll gewährleisten, dass behinderte Menschen bei der Ausübung ihrer Rechte gleichbehandelt werden. Damit ratifiziert erstmalig die EU als Ganzes einen Menschenrechts-Vertrag. Daneben haben auch sämtliche 27 Mitgliedstaaten den Vertrag unterzeichnet, und 16 von ihnen haben ihn bereits ratifiziert (siehe Anhang). Die EU ist die 97. Partei der Konvention, in der Mindestnormen für den Schutz der bürgerlichen, politischen, sozialen und wirtschaftlichen Rechte behinderter Menschen festgelegt sind. Mit der Vertragsunterzeichnung unternimmt die EU einen weiteren Schritt in Richtung auf das Ziel der Kommissionsstrategie, bis 2020 ein barrierefreies Europa für die rund 80 Millionen Europäer mit Behinderungen zu schaffen (IP/10/1505).[1]

"Erstmalig ist die EU Partei eines internationalen Menschenrechts-Vertrags geworden. Das sind gute Nachrichten zu Jahresbeginn, und ein wichtiger Fortschritt für die Menschenrechte. Mein besonderer Dank gilt der belgischen Ratspräsidentschaft für die ausgezeichnete Zusammenarbeit, die den reibungslosen und erfolgreichen Abschluss des Ratifizierungsprozesses möglich gemacht hat", so die für Justiz zuständige Kommissions-Vizepräsidentin Viviane Reding. "Die UN-Konvention fördert und schützt die Menschenrechte und Grundfreiheiten von Menschen mit Behinderungen. Im November hat die Kommission eine EU-Strategie für Menschen mit Behinderungen für die nächsten zehn Jahre mit konkreten Maßnahmen und Fristen zur Umsetzung der UN-Konvention vorgelegt. Ich appelliere an die Mitgliedstaaten, die die Konvention noch nicht ratifiziert haben, das bald nachzuholen. Wir tragen gemeinsam die Verantwortung dafür, dass Menschen mit Behinderungen der Alltag nicht noch zusätzlich erschwert wird".

Die EU hatte die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen am erstmöglichen Tag, dem 30. März 2007, unterzeichnet (IP/07/446).[2] Seither haben sämtliche 27 Mitgliedstaaten sowie weitere 120 Länder ihre Unterschrift unter den Vertrag gesetzt. Mit Abschluss des Ratifizierungsverfahrens ist die EU als erste internationale Organisation zur Vertragspartei der Konvention geworden. Auch 16 Mitgliedstaaten haben den Vertrag bereits ratifiziert.

Die Konvention gewährleistet, dass Menschen mit Behinderungen ihre Menschenrechte und Grundfreiheiten auf gleicher Basis wahrnehmen können wie alle anderen (MEMO/10/198).[3] Die EU ist damit verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit dafür zu sorgen, dass alle Rechtsvorschriften, politischen Maßnahmen und Programme auf EU-Ebene mit den Bestimmungen der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Einklang stehen. Länder (wie die EU-Mitgliedstaaten), die den Vertrag ratifizieren, müssen Menschen mit Behinderungen Zugang zu Bildung, Beschäftigung, Verkehr, öffentlichen Infrastrukturen und Gebäuden sowie das Wahlrecht gewährleisten, ihre politischen Mitwirkungsmöglichkeiten verbessern und die uneingeschränkte Rechts- und Geschäftsfähigkeit aller behinderten Menschen garantieren.

Die Vertragsparteien müssen dem aus unabhängigen Experten bestehenden UN-Ausschuss für Behindertenrechte in bestimmten Zeitabständen über die Maßnahmen zur Durchführung der Konvention berichten. Der Ausschuss wird auf etwaige Mängel aufmerksam machen und Empfehlungen abgeben.

Im Zentrum der EU-Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-2020 [4] steht das Ziel, Menschen mit Behinderungen dazu zu befähigen, ihre Rechte als gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft wahrzunehmen, und die Hindernisse auszuräumen, die ihnen den Alltag erschweren. Ferner soll sie die Umsetzung der Konvention in die Praxis auf europäischer und nationaler Ebene begleiten. Die Strategie ergänzt und unterstützt die Maßnahmen der Mitgliedstaaten, die in erster Linie für die Behindertenpolitik zuständig sind.


Hintergrund

In der Europäischen Union hat jede sechste Person eine leichte bis schwere Behinderung. Das sind etwa 80 Millionen Menschen. Mehr als ein Drittel der über 75-Jährigen haben Behinderungen, die sie in gewissem Maße beeinträchtigen. Diese Zahlen dürften weiter ansteigen, da die Bevölkerung in der EU immer älter wird. Zu häufig bleibt der großen Mehrheit dieser Menschen eine volle Teilhabe an Gesellschaft und Wirtschaft wegen physischer oder sonstiger Barrieren, aber auch aufgrund von Diskriminierungen, verwehrt.


Weitere Informationen

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen: http://www.un.org/disabilities

Newsroom der Generaldirektion Justiz (in englischer Sprache):
http://ec.europa.eu/justice/news/intro/news_intro_en.htm

Homepage von Viviane Reding, Vizepräsidentin der Kommission und EU-Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft:
http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/reding/index_en.htm


ANNEX

State of play UN Convention on the Rights of Persons with Disabilities

Dates of signatures and ratification

Country

Signature

Signature

Ratification*/
Formal confirmation
Ratification*/
Formal confirmation

UN Convention
Optional Protocol
UN Convention
Optional Protocol
AT
BE
BG
CY
CZ
DE
DK
EE
EL
ES
FI
FR
HU
IE
IT
LT
LU
LV
MT
NL
PL
PT
RO
SE
SI
SK
UK
EU
30 March 2007
30 March 2007
27 September 2007
30 March 2007
30 March 2007
30 March 2007
30 March 2007
25 September 2007
30 March 2007
30 March 2007
30 March 2007
30 March 2007
30 March 2007
30 March 2007
30 March 2007
30 March 2007
30 March 2007
18 July 2008
30 March 2007
30 March 2007
30 March 2007
30 March 2007
26 September 2007
30 March 2007
30 March 2007
26 September 2007
30 March 2007
30 March 2007
30 March 2007
30 March 2007
18 December 2008
30 March 2007
30 March 2007
30 March 2007

27 September 2010
30 March 2007
30 March 2007
23 September 2008
30 March 2007
30 March 2007
30 March 2007
30 March 2007
22 January 2010
30 March 2007

30 March 2007
25 September 2008
30 March 2007
30 March 2007
26 September 2007
26 February 2009

26 September 2008
2 July 2009

28 September 2010
24 February 2009
24 July 2009

3 December 2007
18 February 2010
20 July 2007
15 May 2009
18 August 2010
1 March 2010


23 September 2009
15 December 2008
24 April 2008
26 May 2010
8 June 2009
23 December 2010
26 September 2008
2 July 2009


24 February 2009


3 December 2007
18 February 2010
20 July 2007
15 May 2009
18 August 2010
31 August 2010


23 September 2009
15 December 2008
24 April 2008
26 May 2010
7 August 2009

* Ratification means the deposit of the instrument of ratification with the Secretary-General of the United Nations

** Internal procedures achieved, however the instrument of formal confirmation not yet deposited with the Secretary-General of the United Nations

[1] http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/10/1505&format=HTML&aged=0&language=EN&guiLanguage=en
[2] http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/07/446
[3] http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/10/198&format=HTML&aged=0&language=EN&guiLanguage=en
[4] http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2010:0636:FIN:DE:PDF



© Europäische Gemeinschaften, 1995-2011

http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/11/4&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en


*


Quelle:
Pressemitteilung IP/11/4, 05.01.2011
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Januar 2011