Deutsches Institut für Menschenrechte - 25. März 2019
10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention am 26.03.2019
Menschenrechtsinstitut fordert "Pakt für inklusive Bildung"
Berlin. Anlässlich des 10. Jahrestags des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland erklärt der Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Valentin Aichele:
"Zehn Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention ist der gemeinsame Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen in Deutschland immer noch nicht die Regel. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen, die in Sonder- und Förderschulen unterrichtet werden, ist in den letzten Jahren nur geringfügig gesunken. Die Politik muss endlich die Rahmenbedingungen für eine qualitativ hochwertige inklusive Bildung schaffen.
Mit einem 'Pakt für Inklusion' könnte der Bund die Länder langfristig beim Aufbau der inklusiven Schule unterstützen und einen entscheidenden Anstoß für den flächendeckenden Ausbau eines inklusiven Bildungssystems geben. Gut gemachte inklusive Bildung kommt allen zugute, Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf wie Hochbegabten.
Es ist Aufgabe der Bundesländer, Gesamtkonzepte zum Aufbau eines inklusiven Schulsystems auszuarbeiten, die konkrete Maßnahmen und zeitliche Vorgaben enthalten. Das bedeutet auch, personelle wie finanzielle Ressourcen umzuschichten.
Der Aufbau eines inklusiven Bildungssystems sollte Hand in Hand mit der schrittweisen Abschaffung der Sonderschulen gehen. Die Aufrechterhaltung eines Sonderschulsystems neben der Regelschule ist nicht mit der UN-Behindertenrechtskonvention in Einklang zu bringen."
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige
Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Es ist gemäß den Pariser
Prinzipien der Vereinten Nationen akkreditiert (A-Status). Das Institut
ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
betraut worden und hat hierfür die Monitoring-Stelle
UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat gemäß der
UN-Konvention (Artikel 33 Absatz 2 UN-BRK) den Auftrag, die Rechte von
Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die Umsetzung der
Konvention in Deutschland zu überwachen.
Weitere Informationen
Deutsches Institut für Menschenrechte, Monitoring-Stelle
UN-Behindertenrechtskonvention (2019): Wer Inklusion will, sucht
Wege.
Zehn Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/ANALYSE/Wer_Inklusion_will_sucht_Wege_Zehn_Jahre_UN_BRK_in_Deutschland.pdf
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Quelle:
Pressemitteilung vom 25. März 2019
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
Telefon: +49 30 259 359 0, Telefax: +49 30 259 359 59
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www.institut-fuer-menschenrechte.de
veröffentlicht im Schattenblick zum 27. März 2019
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