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STELLUNGNAHME/002: Intersex-"Aufarbeitung" ohne Betroffene und durch Aktenvernichtung? (zwischengeschlecht.org)


Zwischengeschlecht.org
Menschenrechte auch für Zwitter! - Pressemitteilung vom 10. Oktober 2016

Intersex-"Aufarbeitung" ohne Betroffene und durch Aktenvernichtung?


Die Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org begrüsst die Weiterführung der wissenschaftlichen Aufarbeitung der medizinischen Behandlung von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (Intersex-Kinder, Zwitter, Hermaphroditen) im Universitäts-Kinderspital Zürich und die Unterstützung dieses Vorhabens durch den Nationalfonds (wie dieser heute mitteilte).

Leider wirft die heutige Pressemitteilung aus unserer Sicht gleichzeitig auch ernsthafte Fragen auf:

Angemessene Beteiligung Betroffener und ihrer Organisationen gefordert

Angesichts der Tatsache, dass wir davon aus den Medien und via Dritte erfuhren, stellt sich die Frage nach der angemessenen Beteiligung der Betroffenen und ihrer Organisationen bei diesem Projekt, welche zum bisherigen Zeitpunkt offenbar nicht gewährleistet ist. Der Nationalfonds behauptet in seiner Pressemitteilung: "Anstelle eines parteiischen Zugangs entwickeln unsere Forschenden eine ausgewogene, reflektierte und nuancierte Perspektive auf teilweise emotional aufgeladene Themen." Dies soll angeblich durch ein "interdisziplinäres Team" bewerkstelligt werden, das mehrheitlich aus Kispi-ÄrztInnen besteht - in dem Betroffene und ihre Organisationen jedoch nicht vertreten sind. "Unparteiische Aufarbeitung" wäre anders!

"Aufarbeitung" via Aktenvernichtung?!

Mit grosser Bestürzung nimmt Zwischengeschlecht.org weiter zur Kenntnis, dass die "Aufarbeitung" im Kispi zudem offenbar damit begann, dass 90% aller Krankenakten aussortiert und bereits vernichtet wurden, die "vermännlichende Genitalkorrekturen" an Kindern mit "Hypospadie" betreffen - obwohl Zwischengeschlecht.org unmissverständlich vor diesem unhaltbaren Schritt warnte. Leider war es uns bis heute nicht möglich, fundierte und sich nicht gegenseitig widersprechende Informationen zur bereits erfolgten Vernichtung zu erhalten, da den Aussagen von Kispi-MitarbeiterInnen, wonach dies aus finanziellen und Platzgründen von Seiten des Staatsarchivs angeordnet wurde, vom Staatsarchiv uns gegenüber deutlich widersprochen wurde.

Im Namen der Betroffenen von nicht-eingewilligten Intersex-Eingriffen ohne dringende medizinische Notwendigkeit inkl. "Hypospadiekorrekturen" und "Vaginal- und Labioplastiken" fordert die Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org eine Aufarbeitung, die diesem Namen auch gerecht wird!

UN verurteilt IGM-Praktiken in der Schweiz und anderswo - nächste Rüge im November

Zwischengeschlecht.org wird zudem dem UN-Frauenrechtsausschuss (CEDAW), der die medizinische Behandlung von Intersex-Kindern in der Schweiz im November als eine Form von schädlicher kultureller Praxis untersucht, über die offenen Fragen im Zusammenhang mit dem Projekt Bericht erstatten. Zwischengeschlecht.org rechnet mit einer weiteren deutlichen Rüge an die Schweiz.

2015 hatte bereits der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes (CRC) nicht-eingewilligte unnötige Eingriffe an Intersex-Kindern als schädliche Praxis verurteilt, d.h. als auf der gleichen Stufe wie FGM, und ebenso der UN-Ausschuss gegen Folter (CAT), der sie als unmenschliche Behandlung einstufte, die gegen das Folterverbot verstösst. Weiter untersucht auch der UN-Menschenrechtsausschuss (HRCttee) als Prüforgan des Zivilpakts (CCPR) aktuell IGM-Praktiken in der Schweiz und forderte bereits den Bundesrat auf, endlich Statistiken zu erfassen und offenzulegen.

UN-Vertragsorgane haben mittlerweile bereits 18 deutliche Rügen wegen IGM-Praktiken ausgesprochen.

Bundesrat: Nicht-eingewilligte Eingriffe nur "in der Vergangenheit", NEK-Empfehlungen "bereits umgesetzt"?

Die bereits erfolgten wie auch die noch kommenden, unmissverständlichen UN-Rügen an die Schweiz stehen weiter in starkem Widerspruch zur Stellungnahme des Bundesrates vom 6. Juli zum Thema, wonach nicht-eingewilligte Intersex-Eingriffe angeblich nur "in der Vergangenheit" stattfanden, und praktisch alle Empfehlungen der Nationalen Ethikkommission (NEK-CNE) angeblich "bereits umgesetzt [wurden] oder [...] sich in Umsetzung [befinden]".

Die Nationale Ethikkommission hatte unter anderem eine straf- und zivilrechtliche Überprüfung nicht-eingewilligter Eingriffe eingefordert, einschliesslich einer Überprüfung der Verjährungsfristen, welche erwachsene Betroffene bis heute hindern, Wiedergutmachung für das ihnen angetane Unrecht einzufordern, sowie ein angemessenes psychosoziales Beratungsangebot für Betroffene und ihre Familien statt menschenrechtswidriger chirurgischer "Genitalkorrekturen" - Forderungen, die auch von CRC und CAT bekräftigt wurden.

Während der Bundesrat ein psychosoziales Beratungsangebot strikt ablehnt, finanziert die Invalidenversicherung weiterhin sämtliche nicht-eingewilligten kosmetischen Eingriffe an Intersex-Kindern - nicht jedoch eingewilligte Eingriffe für Erwachsene. Fortsetzung folgt ...

Die internationale Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org fordert ein Verbot von kosmetischen Genitaloperationen an Kindern und Jugendlichen mit "atypischen" körperlichen Geschlechtsmerkmalen sowie "Menschenrechte auch für Zwitter!".

Betroffene sollen später selber darüber entscheiden, ob sie Operationen wollen oder nicht, und wenn ja, welche.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 10. Oktober 2016
Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org
E-Mail: presse@zwischengeschlecht.info
Internet: http://zwischengeschlecht.org
Regelmässige Updates: http://zwischengeschlecht.info


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Oktober 2016

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