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MELDUNG/074: GEZ-Gebührenbefreiung für Menschen mit Behinderungen nicht antasten (SoVD)


Sozialverband Deutschland - 16. Juni 2010

GEZ-Gebührenbefreiung für Menschen mit Behinderungen nicht antasten


Zur neuen Rundfunkabgabe erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer: Die Länder wollen die Rundfunkgebühren neu regeln und dabei Menschen mit Behinderungen deutlich schlechter stellen. Bisher waren viele Menschen mit Behinderungen von der Rundfunkgebühr befreit. Geht es nach dem Willen der Länder, sollen sie künftig einen Gebührenbeitrag entrichten und so für ihre gesellschaftliche Teilhabe zahlen. Dagegen wendet sich der SoVD entschieden.

Gegenwärtig sind z. B. seh- und hörbehinderte sowie andere Menschen mit einem hohen Behinderungsgrad von der Rundfunkgebühr befreit. Dieser behinderungsbedingte Nachteilsausgleich wird aus gutem Grund gewährt. Denn diese Menschen können viele Informations- und Kulturangebote nicht wahrnehmen und sind deshalb in ganz besonderer Weise auf Fernsehen, Radio und neue Medien als Informationsquelle angewiesen. Deshalb müssen Menschen mit Behinderungen auch weiterhin von der Rundfunkgebühr befreit bleiben. Es ist Aufgabe der Länder ein breit gefächertes, hochwertiges und auch barrierefreies Angebot durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu gewährleisten und dafür die finanziellen Rahmenbedingungen zu sichern. Dies darf jedoch nicht auf Kosten der Menschen mit Behinderungen geschehen.

V.i.S.d.P.: Benedikt Dederichs


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 29 / 2010, 16. Juni 2010
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Juni 2010