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MELDUNG/152: Beschluss für erleichterte Heilmittelbehandlungen begrüßt (Hubert Hüppe)


Pressemitteilung des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung
Hubert Hüppe, Nr. 04/2011 - Berlin, 27. Januar 2011

Behindertenbeauftragter begrüßt Beschluss für erleichterte Heilmittelbehandlungen behinderter Menschen


Menschen mit dauerhaften schweren Behinderungen, die wiederholt langfristig Verordnungen benötigen, sollen nach einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Heilmittel-Richtlinie zukünftig langfristige Genehmigungen von Heilmittelbehandlungen erhalten. Darauf weist der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, hin. "Eine regelmäßige besondere ärztliche Begründung mit einer Prognose hinsichtlich des Gesundheitszustands würde entfallen. Die für mindestens ein Jahr geltenden Genehmigungen würden erhebliche Erleichterungen für die betroffenen Menschen bedeuten", begrüßte der Behindertenbeauftragte den Beschluss.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat zudem beschlossen, dass Heilmittelbehandlungen behinderter Kinder und Jugendlicher außerhalb von Praxisräumen unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert werden sollen. Die Behandlungen sollen zukünftig ohne vorherige Verordnung eines Hausbesuchs erfolgen. Behinderten Kindern und Jugendlichen, die etwa eine entsprechend ausgestattete Regelschule mit Ganztagsbetreuung besuchen, werde so der Gang zur Heilmittelpraxis erspart, betonte Hubert Hüppe.

"Menschen mit Behinderungen werden - auch im Gesundheitswesen - immer wieder mit hohem Verwaltungsaufwand belastet. Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses eröffnet praxisnahe Entlastungen, die jetzt von allen Beteiligten mit Leben gefüllt werden müssen", verdeutlichte der Behindertenbeauftragte. Der Beschluss werde nun noch vom Bundesgesundheitsministerium geprüft.

Die Heilmittelbehandlung behinderter Menschen ist am 6. und 7. Juni 2011 Thema einer Veranstaltung des Behindertenbeauftragten im Rahmen seiner Tagungsreihe "Gesundheit für Menschen mit Behinderung - zwischen Ansprüchen der UN-Konvention, Kostendämpfung und Wirklichkeit". Dort sollen auch die Auswirkungen obiger Beschlüsse thematisiert werden.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter:
http://www.behindertenbeauftragter.de/cln_115/DE/Soziales/Gesundheit/Anmeldeformular__Fachkonferenz/anmeldeformular__node.html?__nnn=true


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Quelle:
Pressemitteilung: 04/11 - Berlin, 27. Januar 2011
des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung
für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
Tel.: 03018 527-4637, Fax: 03018 527-1871
E-Mail: fragen@behindertenbeauftragter.de
Internet: www.behindertenbeauftragter.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Januar 2011