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MELDUNG/169: Anträge zum Bildungs- und Teilhabepaket stellen! (Silvia Schmidt, SPD)


Silvia Schmidt, MdB - 7.4.2011
Behindertenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion

Im April noch rückwirkende Anträge zum Bildungs- und Teilhabepaket stellen!


Die SPD-Bundestagsabgeordnete Silvia Schmidt informiert, dass noch bis zum 30. April rückwirkende Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragt werden können. Ab jetzt kann beispielsweise im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an Angeboten wie Nachhilfe, Musikschule, Sport, Mittagessen in Hort und Schule oder Klassenausflügen beantragt werden - auch rückwirkend für die Zeit ab Januar 2011.

"Ich möchte alle Leistungsberechtigten darauf aufmerksam machen, dass auch für das 1. Quartal 2011 Anträge gestellt werden können. Diese müssen jedoch unbedingt bis zum 30. April gestellt werden", so die Sozialpolitikerin Schmidt.

Zuständig sind die Landkreise und kreisfreien Städte, deren Aufgaben in der Regel im Jobcenter wahrgenommen werden. Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, sind die Jobcenter nicht zuständig. Für sie nimmt die Familienkasse übergangsweise bis zum 31. Mai 2011 die Anträge entgegen. Die Kreise oder kreisfreien Städte (erreichbar zum Beispiel im Rathaus, im Bürgeramt oder in der Kreisverwaltung) nennen diesen Familien den richtigen Ansprechpartner und klären Einzelheiten.

Von Familien, die Wohngeld oder den Kinderzuschlag beziehen, Um Leistungen rückwirkend erstattet bekommen zu können, reicht es für diese Familien zunächst, einen Antrag zu stellen.

Kinder von Eltern, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf folgende Leistungen:

1. Mehraufwendungen für Mittagessen in Kita, Schule und Hort: Einen Zuschuss für das gemeinsame Mittagessen gibt es dann, wenn Schule, Hort oder Kita ein entsprechendes Angebot bereithalten. Der verbleibende Eigenanteil der Eltern liegt bei einem Euro pro Tag.

2. Lernförderung: Bedürftige Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das Lernziel erreicht werden kann. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.

3. Kultur, Sport, Mitmachen: Bedürftige Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel und Kultur mitmachen. Deswegen wird zum Beispiel der Beitrag für den Sportverein oder für die Musikschule in Höhe von monatlich bis zu 10 Euro übernommen.

4. Schulbedarf und Ausflüge: Damit bedürftige Kinder mit den nötigen Lernmaterialien ausgestattet sind, wird den Familien zweimal im Schuljahr ein Zuschuss gezahlt: zu Beginn des Schuljahres 70 Euro und jeweils im Februar darauf 30 Euro, also insgesamt 100 Euro. Zudem kommt jetzt auch die Kostenübernahme eintägiger Ausflüge in Schulen und Kitas in Betracht. Mehrtägige Klassenfahrten werden wie bisher erstattet.

5. Schülerbeförderung: Insbesondere wer eine weiterführende Schule besucht, hat oft einen weiten Schulweg. Sind die Beförderungskosten erforderlich, können sie nicht aus dem eigenen Budget bestritten werden und werden sie nicht anderweitig abgedeckt, werden diese Ausgaben erstattet. "Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte schnell an Ihr zuständiges Jobcenter oder an die Familienkasse," ruft Schmidt auf.

Alle Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket gibt es auch unter www.bildungspaket.bmas.de.


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Quelle:
Pressemitteilung: 7.4.2011
Silvia Schmidt, MdB
Behindertenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion
Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel (030) 227 73109, Fax (030) 227 76627
E-Mail: silvia.schmidt@bundestag.de
Internet: http://www.silviaschmidt.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. April 2011