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MELDUNG/250: Infos "Gut versorgt zu Hause wohnen - trotz Pflegebedürftigkeit (Rhein-Sieg-Kreis)


Rhein-Sieg-Kreis - Pressemitteilung von Dienstag, 29. Mai 2012

Gut versorgt zu Hause wohnen - trotz Altersbeschwerden oder Pflegebedürftigkeit

Rechtzeitig Pflegeberater der Stadt oder Gemeinde aufsuchen!



Rhein-Sieg-Kreis (hei) - "Einen alten Baum verpflanzt man nicht" ist ein beliebtes altes Sprichwort für das, was die Fachwelt als "ambulant vor stationär" bezeichnet. Dahinter steht der Gedanke, im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit möglichst lange im gewohnten häuslichen Umfeld wohnen zu können. Manches mal stehen Angehörige oder Betroffene allerdings plötzlich, aufgrund eines Unfalls oder Krankheit, vor der Herausforderung, kurzfristig entscheiden zu müssen, ob eine stationäre Heimaufnahme notwendig wird oder ob auch noch ein Wohnen zu Hause mit ambulanter Hilfe möglich ist.

Zur Klärung solcher Situationen können sich Betroffene oder Angehörige an die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater der Stadt oder Gemeinde vor Ort wenden. Die Pflegeberater helfen in der Regel direkt weiter: mit Informationen über die Angebote für Pflegebedürftige oder Menschen mit Demenzerkrankung. Sie können auch über die Leistungen der Pflegeversicherung und des Sozialamtes bei Pflegebedürftigkeit beraten. Auch die zuständige Kranken- oder Pflegekasse kann weiterhelfen.

Steht dem Betroffenen Sozialhilfe zu, greift das Case - Management des Kreissozialamtes: "Denn die Betroffenen haben einen Anspruch darauf, möglichst lange zu Hause, im gewohnten häuslichen und sozialen Umfeld, wohnen zu können", stellt Stephan Liermann, Leiter des Kreissozialamtes fest.

Zwei Mitarbeiterinnen und ein Mitarbeiter kümmern sich beim Kreissozialamt um die Betroffenen und ihre Angehörigen. Gemeinsam mit dem gesamten sozialen Netzwerk - den Betroffenen, Angehörigen, gegebenenfalls Nachbarn, Freunden, oder dem bevollmächtigten Betreuer, mit dem zuvor betreuenden Krankenhaus oder Heim, den ambulanten Pflegediensten, und, falls notwendig, weiteren Kooperationspartnern - erarbeiten sie einen sogenannten Versorgungsplan.

Damit das ambulante Netz fest gespannt bleibt, findet in regelmäßigen Abständen eine Nachbetreuung statt. "Wir hören nach, ob die Hilfe in Gang gekommen ist und ob alle, die im Versorgungsplan aufgelistet sind, ihren Hilfen nachkommen. Wer bringt die Hilfen, wer organisiert sie, wie sieht die Aufgabenverteilung aus?", diese Fragen und andere klären die Case - Manager Hasan Jaber, Angelika Göb und Ingrid Klein in Gesprächen mit den Beteiligten. Jeder Fall wird individuell betreut und benötigt jeweils einen eigenen zeitlichen oder personellen Aufwand.

Einen wichtigen Tipp geben die Case - Manager jedem mit auf den Weg: "Setzen Sie sich frühzeitig mit der Pflegeberatung vor Ort in Verbindung. Manchmal können schon einfache Umbauten, wie beispielsweise im Bad oder in der Küche, das Wohnen zu Hause erleichtern und sichern. Und: der Erfahrung nach hilft eine rechtzeitige Entlastung der Angehörigen dabei, dass das Wohnen zu Hause möglichst lange gewährleistet ist."

Der Einsatz der Case - Manager erfolgt in allen Fällen unterhalb der Pflegestufe I und für die Pflegestufe I, in denen ein Antrag auf Hilfe zur Pflege für eine stationäre Pflegeheimaufnahme gestellt wird und - unabhängig von einer Pflegeeinstufung - dann, wenn über die Städte und Gemeinden Leistungsanträge auf ambulante Hilfe zur Pflege gestellt werden.

Seit 1.3.2010 wird dieser Service im Rhein-Sieg-Kreis flächendeckend umgesetzt. Zuvor hatte der Ausschuss für soziale Angelegenheiten und soziale Beschäftigungsförderung des Rhein-Sieg-Kreises dem Konzept zur Einrichtung eines Case - Managements zugestimmt. Im vergangenen Jahr 2011 betreuten die Case - Manager 550 Fälle; hiervon ging es in 249 Fällen um einen Antrag auf ambulante Hilfe zur Pflege und bei 301 Fällen um eine Überprüfung auf Heimnotwendigkeit. Von den 301 überprüften Fällen auf Heimnotwendigkeit konnte für etwa 1/5 der Betroffenen, also in 55 Fällen, eine ambulante Versorgung in der Betreuung sichergestellt werden.

Weitere Informationen zum Thema gibt es bei den Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern in den Rathäusern vor Ort oder im Internet über das Pflegenet des Rhein-Sieg-Kreises, http://rhein-sieg.pflege.net, über das Gesundheitsportal des Rhein-Sieg-Kreises, www.rsk-gesundheitsportal.de, oder über die Wohnberatung der Arbeiterwohlfahrt (AWO), www.awo-bonn-rhein-sieg.de.

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Quelle:
Pressemitteilung von Dienstag, 29. Mai 2012
Rhein-Sieg-Kreis
Pressestelle
Tel. (02241) 13 - 2966 / -2967 / -2219
E-Mail: pressestelle@rhein-sieg-kreis.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Mai 2012