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MELDUNG/343: horus aktuell 25/2013 - Griffig (DVBS)


DVBS - horus aktuell 25/2013 vom 11.09.2013

Griffig



Liebe Leserinnen und Leser!

Ab 9:00 Uhr möge man sich morgen wenn irgend möglich bereits auf dem Domplatz zu Magdeburg zwecks Mahnwache einfinden, bittet der BSVSA. Dessen Vorsitzende, Christel Pildner eröffnet nach der Unterschriftenübergabe an den Landtagspräsidenten um 9:45 Uhr die Kundgebung gegen die Kürzungspläne in Sachen Blindengeld. Auf der Kampagnenseite gibt es Details zum Ablauf der Kundgebung am 12.9.2013.
http://www.bsvsa.org/hwvbg.htm
Und die Kollegen teilen ergänzend mit, dass die Veranstaltung als Videostream ab 10:00 Uhr im Internet verfolgt werden kann.
http://cams21.de/magdeburg-haende-weg-vom-blindengeld-12-09-2013/

Richtig aufgeklärt

Wer unter "altersbedingter Makuladegeneration (AMD)" leidet wird heutzutage oftmals per Spritzen ins Auge behandelt. Erfreulicherweise, denn diese "IVON" genannte Therapie hilft zumeist. Doch wann und wie oft muss der Augenarzt den Patienten über den Eingriff informieren? Diese Frage diskutierte der Justiziar des "Berufsverbandes der Augenärzte (BvA)", Klaus J. Willms, unlängst in der Zeitschrift "Der Augenarzt. Das DBSV-Projekt "Blickpunkt Auge" fasst die Kernaussagen wie folgt zusammen:
http://www.blickpunkt-auge.de

- Bei einem Behandlungszyklus von 4 bis 6 Injektionen reicht die Aufklärung vor der ersten Injektion in der Regel aus.

- Es bedarf keiner Aufklärung, soweit diese "ausnahmsweise aufgrund besonderer Umstände entbehrlich ist, insbesondere wenn die Maßnahme unaufschiebbar ist oder der Patient auf die Aufklärung ausdrücklich verzichtet hat".

- Immer mündlich und schriftlich aufklären.

- Es verbietet sich eine IVOM-Behandlung am Aufklärungstag, da dem Patienten eine ausreichende Überlegungszeit eingeräumt werden muss.

- Bei den Folgebehandlungen in dem zuvor festgelegten Behandlungszyklus gilt die Einwilligung, die der Patient zu der Behandlungsserie erteilt hat.

- Die Gespräche zur Aufklärung dürfen auch bei den Folgebehandlungen keineswegs im OP-Bereich oder gar auf der OP-Liege stattfinden. Der Patient darf nicht dem Gefühl ausgesetzt sein, er könne sich nicht mehr gegen den Eingriff aussprechen, weil bereits alles für ihn in Vorbereitung sei.

- Treten aber in der Voruntersuchung Besonderheiten auf, die vom bisherigen Behandlungsverlauf abweichen, wie z. B. eine Verschlechterung des Krankheitsbildes, so ist der ursprüngliche Aufklärungsbogen entsprechend mit dem aktuellen Befund und der neuen Ausgangslage zu ergänzen.

- Erfolgt nach 6 bis 12 Monaten ein neuer Behandlungszyklus, so ist grundsätzlich die Aufklärung erneut vorzunehmen.

Ein Kapitel wird geschlossen

Wohl gemerkt, das Kapitel, nicht das Buch. Das Thema "E-Government" wird uns weiter beschäftigen. DVBS-Aktivist Andreas Carstens meldet zum aktuellen Stand:

Das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften wurde am 31. Juli 2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. I Seite 2749). Artikel 1 des Gesetzes (= das eigentliche E-Government-Gesetz) enthält in § 16 EGovG eine Vorschrift zur Barrierefreiheit, die wie folgt lautet:

"Die Behörden des Bundes sollen die barrierefreie Ausgestaltung der elektronischen Kommunikation und der Verwendung elektronischer Dokumente nach § 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes in angemessener Form gewährleisten."

Weitere Regelungen zur Barrierefreiheit finden sich zukünftig in Paragraf 3a Abs. 2 Nr. 4 VwVfG und § 36a Abs. 2 Nr. 4 SGB I (vgl. Art. 3 und 4 des beigefügten Gesetzes).

[...]

Der Bundesrat hat in seinem Beschluss vom 7. Juni 2013 dazu aufgefordert, das E-Government-Gesetz in der nächsten Legislaturperiode in Sachen Barrierefreiheit deutlich nachzubessern (siehe dazu die BR-Drs. 356/13 (Beschluss))."

Fragen Sie bitte einen Juristen oder auch Google nach der Bedeutung der verwendeten Abkürzungen.

In diesem Sinne bis zum nächsten Mal

Ihr
Michael Herbst
DVBS Öffentlichkeitsarbeit


Der Newsletter "horus aktuell" ist ein gemeinsamer Informationsdienst des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (DVBS) und der Deutschen Blindenstudienanstalt e.V. (Blista).

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Redaktion:
Michael Herbst (V.i.S.d.P.), DVBS
Rudi Ullrich, Blista
Christina Muth, DVBS
Wilhelm Gerike, DVBS
Irmgard Behrens, Blista

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Quelle:
Newsletter "horus aktuell" 25/2013 vom 11.09.2013
http://www.dvbs-online.de/nl536.htm
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. September 2013