Schattenblick →INFOPOOL →PANNWITZBLICK → PRESSE

MELDUNG/384: horus aktuell 10/2014 - ... weil wir gerade beim Thema waren (DVBS)


DVBS - horus aktuell 10/2014 vom 09.05.2014

...weil wir gerade beim Thema waren



Liebe Leserinnen und Leser!

Das Deutsche Taubblindenwerk in Hannover Und der Blinden- und Sehbehindertenverband Westfalen in Dortmund Suchen jeweils einen neuen Geschäftsführer. Das nötige mentale Selbstbewußtsein kann man sich beim DVBS-Seminar Tai Chi Qi Gong und die Selbstverteidigung mit dem Blindenstock vom 25. bis 27.7.2014 in Marburg holen.
Anmeldeschluss ist der 1.7.2014
http://www.taubblindenwerk.de
http://www.bsvw.de
http://www.dvbs-online.de/seminar661.htm

All das wollten wir Ihnen nicht vorenthalten, berichtet werden sollte aber folgendes:

Ist doch gar nicht so schlimm

Dass ein stark pflegebedürftiger behinderter Mensch von seinen etwaigen Gehalt u.U. nur behalten darf, was er auch an Sozialhilfe bekäme, dass behinderungsbedingter Mehrbedarf (Technik, Assistenz) im Studium in Deutschland nur finanziert wird, wenn der jeweils Betroffene hinreichend arm ist, mag manchen ungerecht erscheinen. Der Bundesregierung nicht unbedingt. Die Eingliederungshilfe sei keine "Armutsfalle", lässt sie sich auf eine kleine Anfrage der Bundestags-Grünen hin vernehmen. Im Presseticker des Parlaments lesen wir weiter:

"[...] Die Fraktion hatte unter anderem kritisiert, dass ein behinderter Mensch, der Leistungen der Eingliederungshilfe bezieht, seine Vermögensverhältnisse offenlegen muss und nur ein Schonvermögen von 2.600 Euro auf dem Konto haben darf. Die Bundesregierung betont, dass der Einsatz eigener Mittel zur Finanzierung von Unterstützungsleistungen nur verlangt werden dürfe, wenn diese eigenen Mittel über der Einkommensgrenze liegen und auch dann nur in zumutbarem Umfang. Ein Einsatz des gesamten Einkommens sei rechtlich nicht möglich. Schwerstpflegebedürftigen und blinden Menschen dürften auch jenseits der Einkommensgrenze nur mit 40 Prozent an den anfallenden Kosten beteiligt werden, schreibt die Regierung. Sie betont, dass dem Sozialhilfeträger bei der Anrechnung des Eigenanteils ein breiter Entscheidungsrahmen eingeräumt werde, der verhindert, dass existenzgefährdende Härtefälle eintreten."

"Breiter Entscheidungsrahmen" klingt gut...



In diesem Sinne bis zum nächsten Mal

Ihr
Michael Herbst
DVBS Öffentlichkeitsarbeit


Der Newsletter "horus aktuell" ist ein gemeinsamer Informationsdienst des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (DVBS) und der Deutschen Blindenstudienanstalt e.V. (Blista).

"horus aktuell" mit Archiv im Internet:
http://dvbs-online.de/newsletter.htm
(Dort findet sich unten auf der Seite außerdem das Formular zum Abonnieren des Newsletters.)

Redaktion:
Michael Herbst (V.i.S.d.P.), DVBS
Rudi Ullrich, Blista
Christina Muth, DVBS
Wilhelm Gerike, DVBS
Irmgard Behrens, Blista

*

Quelle:
Newsletter "horus aktuell" 10/2014 vom 09.05.2014
http://www.dvbs-online.de/nl567.htm
DVBS - Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten
in Studium und Beruf e.V.
Frauenbergstraße 8, 35039 Marburg
Tel: +49 (0) 64 21 / 9 48 88-0, Fax: +49 (0) 64 21 / 9 48 88-10
E-Mail: pr@dvbs-online.de
Internet: www.dvbs-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Mai 2014