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MELDUNG/398: 20 Jahre nach Grundgesetzänderung soll Bundesteilhabegesetz das I-Tüpfelchen werden (Lebenshilfe)


Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V.
Pressemitteilung: 30.06.2014

Lebenshilfe: 20 Jahre nach Grundgesetzänderung soll Bundesteilhabegesetz das I-Tüpfelchen werden



Berlin/Bonn. "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Diesem neuen Satz im Grundgesetz stimmte heute vor 20 Jahren der Bundestag in Bonn zu; wenige Monate später trat am 15. November 1994 der Grundgesetzzusatz endgültig in Kraft. "Das hatte damals eine riesige Signalwirkung für die Teilhabe behinderter Menschen in unserem Land", so Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages. Sie erinnert an die damalige Lebenshilfevorsitzende Annemarie Griesinger, die als CDU-Politikerin die Regierung Kohl maßgeblich von der Notwendigkeit des Benachteiligungsverbots überzeugt hatte.

Der Grundgesetzänderung folgten weitere wichtige Gesetze: das Sozialgesetzbuch IX, das Behindertengleichstellungsgesetz, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Augen der Lebenshilfe richten sich nun auf das Bundesteilhabegesetz, das im Koalitionsvertrag der Bundesregierung angekündigt wird und die fürsorgeorientierte Eingliederungshilfe ablösen soll. Ulla Schmidt: "Hier geht es um Geld. Hier wird sich weisen, ob es die Politik mit der Gleichberechtigung behinderter Menschen wirklich ernst meint." 20 Jahre nach der Grundgesetzänderung solle das Bundesteilhabegesetz das I-Tüpfelchen der Teilhabe behinderter Menschen werden.

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Die 514 Orts- und Kreisvereinigungen der Lebenshilfe mit ihren rund 134.500 Mitgliedern sind Träger oder Mitträger von mehr als 3200 Einrichtungen und Diensten für Menschen mit geistiger Behinderung. In Frühförderstellen, (meist integrativen) Kindergärten und Krippen, Schulen und Tagesförderstätten, Werkstätten, Fortbildungs- und Beratungsstellen, Sport-, Spiel- und Freizeitprojekten, Wohnstätten und Wohngruppen sowie Familienentlastenden Diensten werden zirka 170.000 Kinder, Jugendliche und Erwachsene gefördert, betreut und begleitet.

Rund 60.000 hauptamtliche und etwa 15.000 ehrenamtliche Mitarbeiter(innen) der Lebenshilfe sind mit diesen Aufgaben betraut. Angehörige von Menschen mit geistiger Behinderung können sich in Elterngruppen austauschen, behinderte Menschen selbst arbeiten immer stärker in den Vorständen und anderen Gremien der Lebenshilfe mit. Die 16 Landesverbände der Lebenshilfe und die Bundesvereinigung Lebenshilfe sind in der Beratung, Fortbildung und Konzeptentwicklung tätig und vertreten die Interessen geistig behinderter Menschen und ihrer Familien gegenüber den Ländern bzw. der Bundespolitik.

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Quelle:
Pressemitteilung: 30.06.2014
Herausgeber: Bundesvereinigung Lebenshilfe
für Menschen mit geistiger Behinderung e.V.
Leipziger Platz 15, 10117 Berlin
Peer Brocke, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 030 / 20 64 11 -140, Fax: 030 / 20 64 11 -240
E-Mail: presse@lebenshilfe.de
Internet: www.lebenshilfe.de; www.lebenshilfe-aktiv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Juli 2014