Schattenblick → INFOPOOL → PANNWITZBLICK → PRESSE


MELDUNG/530: Für ein besseres Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III (Lebenshilfe)


Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. - Pressemitteilung: 20.09.2016

Lebenshilfe kämpft weiter für wesentliche Verbesserungen am Bundesteilhabegesetz und am Dritten Pflegestärkungsgesetz!
Erste Lesung im Bundestag am 22./23. September

Die Mitglieder von Bundestag und Bundesrat haben es jetzt in der Hand, die bestehenden Mängel an den Gesetzesvorhaben zu beseitigen


Berlin. "Wir werden ein besseres Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III bekommen", davon ist Ulla Schmidt, die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, fest überzeugt. "Auch zahlreiche meiner Kolleginnen und Kollegen im Bundestag sehen großen Nachbesserungsbedarf. Das weiß ich aus vielen eigenen Gesprächen und von unseren örtlichen Lebenshilfen, die auch auf ihre gewählten Abgeordneten zugehen und sie über die schwerwiegenden Folgen der beiden Gesetze aufklären."

Nun beginnt das parlamentarische Verfahren: Das Bundesteilhabegesetz wird am 22. September und das Dritte Pflegestärkungsgesetz am 23. September im Bundestag in erster Lesung beraten. Ebenfalls am 23. September findet im Bundesrat die erste Befassung mit dem Bundesteilhabegesetz sowie dem Pflegestärkungsgesetz III statt. Beide Gesetze regeln sämtliche Leistungen für Menschen mit Behinderung neu: Alle Lebensbereiche sind davon betroffen: Wohnen, Arbeit, Freizeit, Schule, Kindergarten. Die Reformen sind damit für über zehn Millionen Bürgerinnen und Bürger von enormer Bedeutung.

Ziel der Bundesregierung war es, die Teilhabe und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung zu stärken. Herausgekommen sind zwei Gesetze, die zwar die kommunalen Haushalte schonen, aber für die Menschen mit Behinderung Verschlechterungen zur Folge hätten. Ulla Schmidt: "Solche Spargesetze darf es nicht geben. Wir wollen Teilhabe statt Ausgrenzung! Es kann nicht sein, dass ausgerechnet Menschen mit geistiger Behinderung, die auf die Unterstützung besonders angewiesen sind, benachteiligt werden sollen, zum Beispiel bei der Pflege. Auch müssen sie bangen, ihr Zuhause zu verlieren, weil ihre Wohnstätte nicht mehr ausreichend finanziert wird und schließen muss."

Das Bundesteilhabegesetz ordnet die Eingliederungshilfe neu. Von den derzeit rund 860.000 Beziehern der Eingliederungshilfe hat die Mehrheit - über eine halbe Millionen - eine geistige Behinderung. Auch vom Pflegestärkungsgesetz III ist diese Personengruppe stark betroffen. Bleiben die Reformen so, wie sie sind, müssen einige Menschen mit geistiger Behinderung fürchten, ganz aus dem Hilfesystem herauszufallen. Anderen droht, dass sie gegen ihren Willen mit anderen zusammen wohnen müssen oder in Pflegeeinrichtungen abgeschoben werden. Darüber hinaus können Menschen mit geistiger Behinderung nicht von den neuen Vermögensgrenzen im Bundesteilhabegesetz profitieren: Statt 50.000 Euro sollen sie weiterhin nur 2.600 Euro ansparen können, weil sie wegen ihrer Behinderung auf Grundsicherung angewiesen sind.

Die Lebenshilfe fordert daher, dass:

1. Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf künftig nicht von den Leistungen der Pflegeversicherung ausgeschlossen werden. Umgekehrt darf ihnen auch nicht die Eingliederungshilfe verwehrt werden, weil sie neben ihrer geistigen Behinderung einen Pflegebedarf haben. Sie brauchen für Teilhabe beide Formen der Unterstützung!

2. der Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe nicht so begrenzt wird, dass Menschen, die in weniger als fünf Lebensbereichen Einschränkungen aufweisen, von den Leistungen ausgeschlossen werden. Eine solche Hürde ist zu hoch!

3. Menschen mit Behinderung nicht gezwungen werden können, gemeinsam mit anderen Leistungen in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel beim Wohnen und in der Freizeit. Das ist das Gegenteil von Selbstbestimmung und führt zu Ausgrenzung statt Teilhabe!

4. die Kosten der Unterkunft für das Wohnen in Wohnstätten nicht willkürlich begrenzt werden. Wenn das Wirklichkeit wird, droht vielen Wohnstätten für Menschen mit geistiger Behinderung das finanzielle Aus, und die dort lebenden Menschen verlieren ihr Zuhause!

5. Menschen mit einer geistigen Behinderung nicht von den verbesserten Regelungen im Bundesteilhabegesetzes zur Heranziehung ihres Vermögens ausgeschlossen werden. Auch sie haben ein Recht auf ein Sparbuch!

Um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen, hat die Lebenshilfe eine bundesweite Kampagne gestartet. Mehr als 60.000 Menschen haben bereits die Lebenshilfe-Petition #TeilhabeStattAusgrenzung unterzeichnet.

Weitere Informationen (auch in Leichter Sprache) gibt es im Internet unter www.teilhabestattausgrenzung.de.

*

Quelle:
Pressemitteilung: 20.09.2016
Peer Brocke
Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Abteilung Kommunikation
Leipziger Platz 15, 10117 Berlin
Telefon 030 / 20 64 11 -140, Fax -280
E-Mail: peer.brocke@lebenshilfe.de
Internet: www.lebenshilfe.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. September 2016

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang