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AGRAR/164: Antibiotika in der Tierhaltung - Bundesrat zieht die Reißleine


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22. März 2013

Antibiotika in der Tierhaltung: Bundesrat zieht die Reißleine



Zum heute im Bundesrat gefassten Beschluss zur Arzneimittelgesetz (AMG)-Novelle der Bundesregierung, den Vermittlungsausschuss anzurufen erklärt Friedrich Ostendorff, Sprecher für Agrarpolitik:

Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Bundesländer die äußerst dürftige AMG-Novelle von Schwarz-Gelb in den Vermittlungsausschuss gebracht haben. Nun können wenigstens die gröbsten Defizite noch beseitigt werden. Wir rufen die Regierung auf, sich endlich auf den Dialog einzulassen, den sie bisher nicht führen wollte. Seit über einem Jahr tritt die Bundesregierung - taub für Ratschläge und Expertisen - auf der Stelle. Ihr einziges Ziel: Tiefgreifende Veränderungen in der Tierhaltung und bei der tierärztlichen Behandlung sollen unbedingt verhindert werden. Wer den Antibiotikaeinsatz wirklich senken will, kommt um diese Veränderungen aber nicht herum. Das haben auch die Bundesländer erkannt.

Es gilt nun in den nächsten Wochen, die AMG-Novelle so zu verändern, dass bei der Erfassung des Antibiotikaeinsatzes ein Mindestmaß an Seriosität möglich ist. Die Daten müssen bei Verschreibung der Antibiotika in die zentrale Datenbank eingegeben werden und für die Kontrollbehörden direkt einsehbar sein. Alle Tierarten, die für die Produktion von Lebensmitteln gehalten werden, müssen einbezogen werden und zwar von der Geburt bis kurz vor der Schlachtung. Nicht nur Häufigkeit des Antibiotikaeinsatzes muss dokumentiert werden, sondern auch die tatsächliche Menge. Und: Die Sanktionen müssen verschärft werden. Es kann nicht sein, dass Tierhalter, die wiederholt zu viele Antibiotika einsetzen, keine Konsequenzen erwarten müssen. Insgesamt bleibt das Problem, dass das Regierungskonzept selbst mit Verbesserungen für eine wirksame Senkung des Antibiotikaeinsatzes deutlich zu kurz springt. Die Haltungsbedingungen bleiben unberührt. Die prophylaktische Behandlung ganzer Tierbestände bleibt trotz Verbotes in der Praxis möglich. Die Mengenrabatte für Antibiotika bleiben unangetastet. Das Nichthandeln in diesen Punkten bleibt die Visitenkarte von Schwarz-Gelb und Ilse Aigner.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 22. März 2013, Nr. 0244/13
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. März 2013