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AGRAR/300: Glyphosat - EU-Parlament für starke Einschränkungen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13. April 2016

Glyphosat: EU-Parlament für starke Einschränkungen


Zur heutigen Resolution des Europäischen Parlaments gegen die Pläne der EU-Kommission zur Glyphosat-Neuzulassung erklärt Harald Ebner, Sprecher für Gentechnik- und Bioökonomiepolitik:

Die Resolution des Europaparlaments ist ein starkes Signal gegen Glyphosat. Die Bundesregierung und EU-Kommission dürfen dieses Signal gegen die bisherigen Neuzulassungs-Pläne des Allround-Pflanzenvernichters nicht ignorieren.

Die geplante reibungslose Schnell-Zulassung für Glyphosat kann es jetzt nicht mehr geben. Im Gegenteil. Glyphosat sollte nicht ohne abschließende Prüfung der europäischen Chemieagentur ECHA neu zugelassen werden, deshalb wäre allenfalls eine Übergangslösung für zwei Jahre sinnvoll. Und - so das heutige Signal des Europäischen Parlaments - nur mit sehr starken Einschränkungen.

Agrarminister Christian Schmidt hat der EU-Kommission bereits willfährige Unterstützung angeboten, für ihren Plan, die Glyphosat-Zulassung "jetzt erfolgreich abzuschließen". Schmidt handelt ganz im Sinne des Monsanto-Konzerns, der von einer reibungslosen Zulassung bis Juni "ausgeht".

Der Agrarminister handelt aber ganz und gar nicht im Sinne der Mehrheit der Deutschen, von denen 70 Prozent ein Glyphosat-Verbot wollen. Umweltministerin Barbara Hendricks darf sich jetzt nicht mit ein paar unverbindlichen dürren Textzeilen zur Biodiversität ohne konkrete Beschränkungen abspeisen lassen, wenn sie sich nicht komplett unglaubwürdig machen will.

Hintergrund:
Das Europaparlament hat heute in einer Resolution den Glyphosat-Zulassungsentwurf der EU-Kommission scharf zurückgewiesen und zahlreiche Vorbehalte vorgebracht. Nach dem Willen der Parlamentarier darf Glyphosat wenn, dann nur für sieben statt fünfzehn Jahre neu zugelassen werden. Und das auch nur in extrem eingeschränkter Form. Laut der Resolution darf Glyphosat künftig nur noch dann angewendet werden, wenn es keine anderen Möglichkeiten der Unkrautbekämpfung gibt - und die gibt es fast immer. Privatanwendung und der Einsatz im kommunalen Bereich sollen komplett verboten werden. Die Zulassungsentscheidung dürfte nach dem Votum des Parlaments aber erst nach einer wirklich unabhängigen Risikobewertung und der Offenlegung aller Unterlagen getroffen werden. Folgen für die Gesundheit, Tier- und Umweltschutz müssten besser berücksichtigt werden als von der EU-Kommission geplant.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 13. April 2016
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. April 2016

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