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ARBEIT/1061: Gesetzesentwurf legitimiert Missbrauch von Leiharbeit


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11. Mai 2016

Gesetzesentwurf legitimiert Missbrauch von Leiharbeit


Zur Einigung von Union und SPD beim Thema Leiharbeit erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte:

Nach monatelangem Gezerre haben sich Christ- und Sozialdemokraten endlich einigen können. Man fragt sich, warum sie so lange gebraucht haben. Denn was hier als Reformvorhaben daherkommt, ist in Wirklichkeit die Legitimierung des Missbrauchs in der Leiharbeit.

Die Bundesarbeitsministerin verspricht vollmundig "Equal Pay". Doch gleichen Lohn für gleiche Arbeit gibt es erst nach neun Monaten. Es ist dreist, trotzdem von "Equal Pay" zu sprechen, weil zwei Drittel der Leiharbeitsverhältnisse höchstens sechs Monate dauern.

Eigentlich soll Leiharbeit in den Betrieben vorübergehenden Charakter haben, um Auftragsspitzen abzufangen. Der neue Entwurf löst dies nun vermeintlich mithilfe einer Höchstüberlassungsdauer: 18 Monate lang dürfen Leiharbeitskräfte künftig in einem Betrieb beschäftigt werden. Allerdings steht es den Unternehmen frei, jederzeit eine neue Leiharbeitskraft auf den gleichen Arbeitsplatz zu setzen. So schafft Nahles ein Personalkarussell, das sich endlos drehen kann. Von vorübergehend ist keine Rede mehr. Stattdessen ist Leiharbeit künftig für die Betriebe dauerhaft möglich.

Das geht zu Lasten der Beschäftigten. Flexibilität muss ihren Preis haben. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit muss ab dem ersten Tag gezahlt werden. Hinzukommen muss ein Bonus von zehn Prozent für die Leiharbeitskräfte, mit dem sie für ihre Flexibilität entschädigt werden. So würde der Preis die Dauer der Leiharbeit regulieren.

Auch bei den Werkverträgen lässt der Gesetzesentwurf klare Kriterien, die Werkverträge von Stammbeschäftigung abgrenzen, völlig vermissen. Bundesarbeitsministerin Nahles hat viel zu viele Zugeständnisse gemacht und ihren ursprünglichen Gesetzesentwurf völlig aufgeweicht.

Wir brauchen endlich wieder eine faire Balance zwischen den Flexibilitätsinteressen der Wirtschaft und dem Schutzbedürfnis der Leiharbeitskräfte. Doch diese Balance stellt der jetzige Gesetzesentwurf nicht her. Im Gegenteil.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 11. Mai 2016
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Mai 2016

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