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ARBEIT/1065: Unternehmensmitbestimmung stärken


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30. Juni 2016

Unternehmensmitbestimmung stärken


Zum morgigen 40. Jahrestag der Unternehmensmitbestimmung erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte:

Vor 40 Jahren trat das Gesetz zur Unternehmensmitbestimmung in Kraft. Dieses Recht ist ein hohes Gut, das es zu bewahren gilt. Denn zu einer funktionierenden Demokratie gehört auch die demokratische Teilhabe der Beschäftigten in Unternehmen.

Doch leider ist die Mitbestimmung heute in die Defensive geraten. Die weißen Flecken in der Mitbestimmungslandschaft nehmen kontinuierlich zu. Unternehmen nutzen zunehmend gesetzliche Schlupflöcher und europäisches Recht, um sich der Mitbestimmung im Aufsichtsrat zu entziehen. Die Hans-Böckler-Stiftung geht sogar davon aus, dass 800.000 Beschäftigte von der Unternehmensmitbestimmung in Deutschland ausgeschlossen sind und keinen Einfluss auf die Geschicke ihrer Unternehmen nehmen können.

Das ist nicht akzeptabel. Beschäftigte haben das Recht auf innerbetriebliche Demokratie. Deshalb dürfen bestehende Mitbestimmungsgesetze nicht weiter umgangen oder schlicht missachtet werden. Die Bundesregierung muss endlich handeln. Mit dem Ausnutzen von ausländischen Rechtsformen, von Kommanditgesellschaften und dem geschickten Gebrauch der "Rechtsform Stiftung" zur Umgehung der Unternehmensmitbestimmung muss endlich Schluss sein. Notwendig ist auch eine bessere Verzahnung zwischen europäischem Mitbestimmungsrecht und deutschem Recht. Die Europäische Aktiengesellschaft darf nicht weiter dazu genutzt werden, mitbestimmungsfreie Zustände zu konservieren.

Die Lücken in den Mitbestimmungsgesetzen müssen umgehend geschlossen werden. Denn die Mitbestimmung ist gelebte Demokratie und nur so können die Beschäftigten ihre Arbeitswelt aktiv und innovativ mitgestalten.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 30. Juni 2016
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Juli 2016

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