Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN


ARBEIT/1162: Geschäftsgeheimnisgesetz gefährdet Mitbestimmung und Rechte der Beschäftigten


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12. Dezember 2018

Geschäftsgeheimnisgesetz gefährdet Mitbestimmung und Rechte der Beschäftigten


Zur heutigen öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:

Dieser Gesetzentwurf in seiner jetzigen Fassung knebelt Beschäftigte und ihre Interessenvertretungen und eröffnet die Möglichkeit, jede Kleinigkeit zu einem potentiellen Geschäftsgeheimnis zu machen. Eigentlich soll der Gesetzentwurf eine EU-Richtlinie umsetzen und den Wettbewerb zwischen zwei Unternehmen regeln, sprich er soll Industriespionage unterbinden. Das geplante Gesetz geht allerdings viel weiter. Schon die Definition eines Geschäftsgeheimnisses ist viel zu offen. Legt die EU-Richtlinie fest, dass ein "legitimes Interesse" an einer Geheimhaltung bestehen muss, um etwas zu einem Geschäftsgeheimnis zu machen, so fehlt dieser Aspekt in dem Gesetzentwurf völlig. Auf diese Weise wird den Unternehmen die alleinige Deutungshoheit darüber eingeräumt, was ein Geschäftsgeheimnis ist und was nicht.

Künftig können also Informationen über Personalabbaupläne, die Betriebsräte zur Wahrnehmung ihrer Arbeit nutzen wollen, zum Geschäftsgeheimnis erklärt werden. So werden Mitbestimmungsrechte beschnitten. Denn wenn Unternehmen vermeintliche Geheimnisse mit Vertraulichkeitsklauseln belegen, können Verstöße dagegen mit erheblichen finanziellen Sanktionen und mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Deshalb müssen bereits bestehende arbeitsrechtliche Regeln unbedingt Vorrang vor dem neuen Gesetz haben. Außerdem dürfen Fachkenntnisse und Berufserfahrungen der Beschäftigten nicht zum Geschäftsgeheimnis gemacht werden. Denn nur so bleibt ihre berufliche Mobilität gewahrt, wenn sie die Arbeitsstelle wechseln wollen.

Der Gesetzentwurf gefährdet die Mitbestimmung und die Rechte der Beschäftigten in nicht unerheblichem Maße. Er muss daher dringend nachgebessert werden.

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 12. Dezember 2018
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressestelle
Telefon: 030/227-567 89, Fax: 030/227-567 52
E-Mail: presse@gruene-bundestag.de
Internet: www.gruene-bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Dezember 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang