Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN


ARBEIT/1205: Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft muss schnellstmöglich in geltendes Recht umgesetzt werden


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20. Mai 2020

Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft muss schnellstmöglich in geltendes Recht umgesetzt werden


Zum "Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft" der Bundesregierung erklären Friedrich Ostendorff, Sprecher für Agrarpolitik, und Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:

Das Eckpunktepapier des Kabinetts sieht endlich längst ausstehende Verbesserungen im ArbeitnehmerInnenschutz vor. Wir begrüßen diese Verbesserungen und erwarten, dass die Bundesregierung umgehend einen Gesetzentwurf dazu vorlegt. Die systematische Ausbeutung, die wir seit Jahren in den Schlachtbetrieben vorfinden, ist mit unserem Rechtsstaat nicht zu vereinbaren. Es ist zwingend nötig, dass den nutzlosen freiwilligen Selbsterklärungen der Fleischindustrie jetzt endlich gesetzliche Regelungen folgen.

Wir begrüßen, dass die Bundesregierung das Unheil des Werkvertragswesens in der Fleischbranche ab 2021 verbieten möchte, so dass das Schlachten von Tieren und die Verarbeitung von Fleisch künftig nur noch von eigenen Beschäftigten ausgeführt werden. Auch mehr Kontrollen und erhöhte Bußgelder sind nötig. Doch es fehlen weitere wichtige Punkte zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie. Dazu haben wir konkrete Vorschläge gemacht - wie beispielsweise eine Arbeitsinspektion, die Entgelt, Arbeitsschutz, Arbeitszeit und Unterkunft gleichermaßen überprüft und der Haftung des Schlachtunternehmens unterstellt.

Gleichzeitig müssen die Beschäftigten Zugang zu Beratungsmöglichkeiten erhalten, die sie in ihrer Heimatsprache über ihre Rechte in Deutschland aufklären, denn wo kein Kläger ist, da gibt es auch keinen Richter. Das Projekt "Faire Mobilität" leistet hierfür einen essenziellen Beitrag. Die Finanzierung muss für diese Beratung verstetigt werden.

Die Politik darf sich jetzt nicht von der Fleischlobby unter Druck setzen lassen. Die Fleischverarbeitungsriesen zeichnen bereits Zukunft- Szenarien der Produktionsabwanderung ins Ausland. Die Unternehmen fühlen sich unfair behandelt und gehen sogar soweit, die höheren Auflagen als verfassungswidrig zu bezeichnen. Das Gegenteil ist der Fall. Diese Aussagen entsprechen mitnichten der Realität: im Ausland gelten teilweise sogar höhere Auflagen als bei uns, in Belgien Frankreich und der Niederlande sind die Mindestlöhne höher als in Deutschland. In Dänemark bezahlt die Branche sogar nach Tariflohn. Seit Jahren beschweren sich unsere Nachbarn über die niedrigen Auflagen hierzulande, die den Wettbewerb verzerren und Schlachtungen in deren Heimatländern unattraktiv machen. Allein das unmoralische Verhalten der Fleischindustrie ist also verfassungswidrig und unsolidarisch.

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 20. Mai 2020
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressestelle
Telefon: 030/227-567 89, Fax: 030/227-567 52
E-Mail: presse@gruene-bundestag.de
Internet: www.gruene-bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Mai 2020

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang