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ARBEIT/816: Gerechtigkeitslücke in der Arbeitslosenversicherung schließen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24. April 2012

Gerechtigkeitslücke in der Arbeitslosenversicherung schließen



Zu Berichten, dass jeder Zehnte Arbeitslosengeld-I-Bezieher zusätzlich auf Hartz IV angewiesen ist, erklärt Brigitte Pothmer, Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik:

Der Sozialstaat bekommt Schlagseite, wenn jeder Vierte bei Jobverlust keinen Arbeitslosengeldanspruch mehr hat und jeder Zehnte Anspruchsberechtigte sein Arbeitslosengeld mit Grundsicherungsleistungen aufstocken muss. Viele Betroffene haben im Niedriglohnsektor gearbeitet, mussten sich mit Leiharbeit begnügen oder hatten nur einen befristeten Arbeitsvertrag. Sie tragen die Lasten der Flexibilisierung ohne Netz und doppelten Boden und sind oft auch schon als Beschäftigte auf ergänzende Leistungen angewiesen.

Wer arbeitet, muss fair bezahlt werden. Und wer Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einzahlt, der muss auch einen vernünftigen Anspruch auf Arbeitslosengeld erhalten. Darum brauchen wir einen gesetzlichen Mindestlohn und einen besseren Schutz durch die Arbeitslosenversicherung. Für beides hat Arbeitsministerin von der Leyen kein Konzept.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 24. April 2012, Nr. 0362
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. April 2012