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ARBEIT/835: Ausufernde Kettenverträge und sachgrundlose Befristungen verbieten


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19. Juli 2012

Ausufernde Kettenverträge und sachgrundlose Befristungen verbieten



Zum Urteil des Bundesarbeitsgerichtes zur mehrfachen Befristung von Arbeitsverträgen erklärt Brigitte Pothmer, Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik:

Immer mehr Menschen haben nur einen befristeten Arbeitsvertrag. Davon betroffen sind insbesondere junge Erwachsene und Frauen. Dem gehört ein wirksamer Riegel vorgeschoben. Die Bundesregierung darf die Frage der Befristungen nicht länger den Gerichten überlassen. Arbeitsministerin von der Leyen muss einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem Befristungen ohne sachlichen Grund und ausufernde Kettenverträge unterbunden werden.

Es ist gut, dass das Bundesarbeitsgericht Kettenverträge jetzt zumindest erschwert. Wenn ein Unternehmen oder eine Verwaltung einen dauerhaften Vertretungsbedarf beispielsweise für Beschäftigte in Elternzeit hat, dann sollte dafür auch eine dauerhafte Stelle geschaffen werden. Immer wieder neue Befristungen sind der falsche Weg, sie schaffen große Unsicherheit bei den betroffenen Beschäftigten, ohne einen erkennbaren Mehrwert für die Arbeitgeber.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 19. Juli 2012, Nr. 0651/12
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Juli 2012