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ARBEIT/932: Petitionsausschuss - Fahr- und Sicherheitsdienste direkt beim Deutschen Bundestag beschäftigen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12. Februar 2014

Petitionsausschuss: Fahr- und Sicherheitsdienste direkt beim Deutschen Bundestag beschäftigen



Zur einstimmigen Entscheidung des Petitionsausschusses, dass die relevanten Gremien des Bundestages die Voraussetzungen für eine direkte Beschäftigung der Fahr- und Sicherheitsdienste beim Deutschen Bundestag schaffen, erklären Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und Corinna Rüffer, Obfrau im Petitionsausschuss:

Der Deutsche Bundestag muss seiner Vorbildfunktion für gute und faire Beschäftigung gerecht werden. Konkretisiert wird dies durch eine Petition. Wir unterstützen dieses Anliegen, denn es muss sichergestellt werden, dass auch Fahr- und Sicherheitsdienste vom Deutschen Bundestag angemessen bezahlt werden. Es kann nicht sein, dass sie aufstockendes Arbeitslosengeld II in Anspruch nehmen müssen, weil sie von ihrer Arbeit nicht leben können.

Wir freuen uns daher, dass der Petitionsausschuss einstimmig eine Petition an die Bundestagsfraktionen zur Prüfung überweist und die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Sicherheitskräfte wieder vom Deutschen Bundestag beschäftigt werden. Bereits 2011 haben wir den Stopp der externen Auftragsvergabe und eine Eingliederung dieser Beschäftigten in einem Antrag gefordert. Damals sind wir an der CDU/CSU, der SPD und der FDP im Ältestenrat gescheitert.

Der Bundestag als Arbeitgeber steht zu Recht im Rampenlicht der Öffentlichkeit. Er hat Vorbildfunktion und muss für anständige Löhne und gute Arbeitsbedingungen im eigenen Hause sorgen. Wichtig ist auch, dass die Fahr- und Sicherheitsdienste nicht bei jeder neuen Ausschreibung um ihren Job bangen müssen. Sie brauchen Sicherheit für ihre Lebensplanung. Deshalb lehnen wir einen Wettbewerb um die niedrigsten Löhne ab.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 12. Februar 2014, Nr. 0120-14
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Februar 2014