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ARBEIT/970: Optionskommunen - Bundesregierung könnte souveränes Signal setzen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 7. Oktober 2014

Optionskommunen: Bundesregierung könnte souveränes Signal setzen



Zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach bei der Betreuung von Arbeitslosengeld-II-Beziehern eine Begrenzung der eigenständig agierenden Optionskommunen zulässig ist, erklärt Brigitte Pothmer, Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik:

Auch wenn das Bundesverfassungsgericht die Begrenzung der Optionskommunen für rechtens erklärt hat, sollte die Klage der 15 Kommunen der Bundesregierung zu denken geben. Offensichtlich gibt es vielerorts nach wie vor große Unzufriedenheit mit den Jobcenter-Strukturen, in denen die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen gemeinsam agieren. Es ist keine gute Ausgangslage, wenn sich Kommunen zur Zusammenarbeit gezwungen fühlen. Darunter leiden am Ende nicht nur die Beschäftigten, sondern auch die Arbeitslosen. Die Bundesregierung könnte in dieser Situation ein souveränes Signal setzen, indem sie die klagenden Kommunen trotz des Karlsruher Urteils als Optionskommunen zuließe.

Wir haben uns immer dafür ausgesprochen, dass die Kommunen selbst entscheiden können sollen, in welcher Organisationsstruktur sie Langzeitarbeitslose betreuen. Von echter Wahlfreiheit kann aber keine Rede sein, wenn maximal 110 Optionskommunen zugelassen werden.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 7. Oktober 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Oktober 2014