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AUSSEN/1450: Aktuelle Entwicklungen in Russland und Ungarn - Westerwelle muss aufwachen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 7. April 2012

Westerwelle muss aufwachen



Zu den aktuellen Entwicklungen in Russland und Ungarn erklärt Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und Sprecher für Menschenrechtspolitik:

Die Lage der Menschenrechte für Lesben, Schwule und Transgender verschlechtert sich in mehreren osteuropäischen Staaten dramatisch. Deutschland muss gegen die Verhaftungen vom Wochenende in St. Petersburg protestieren.

Die Bundesregierung muss bei Verteidigung der Menschenrechte von Lesben, Schwulen und Transgendern in der Europäischen Union und im Europarat aktiver werden. Man könnte meinen, dass ein Außenminister Westerwelle bei Kampf für die Gewährleistung der Menschenrechte von Lesben, Schwulen und Transgender in Europa eine Führungsrolle einnimmt. Das Gegenteil ist eher der Fall: aus Berlin hört man wenig bis gar nichts. Herr Westerwelle wachen Sie auf und handeln Sie! Machen Sie die Menschenrechte von Lesben, Schwulen und Transgendern zu einem Schwerpunkt. Hier können Sie sich ein Vorbild an Hillary Clinton nehmen, Scham und Zurückhaltung ist beim Einsatz für Menschenrechte fehl am Platz.

Die für den 7. Juli in der ungarischen Hauptstadt geplante Demonstration von Schwulen und Lesben (Budapest-Pride) wurde von der Budapester Polizei verboten, weil sie den Verkehr behindern würde.

In St. Petersburg wurden heute und gestern Demonstranten verhaftet, die gegen das neue Gesetz protestieren, dass jede öffentliche Thematisierung der Homosexualität als jugendgefährdend bestraft. Mitglieder der Duma-Fraktion "Einiges Russland" haben einen Gesetzentwurf in das russische Parlament, die Staatsduma, eingebracht, dass die zurzeit in drei Regionen Russlands geltende Rechtslage auf die gesamte Russische Föderation ausweiten soll.

Die von allen Europäischen Staaten unterzeichnete Europäische Menschenrechtskonvention garantiert Lesben, Schwulen und Transgendern volle Versammlungs-, Meinungs- und Vereinigungsfreiheit. In den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union schützt die Grundrechtscharta der EU ihre Bürger zudem explizit vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung. Dies auch durchzusetzen, ist Aufgabe einer wertegebundenen Europa- und Außenpolitik.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 7. April 2012, Nr. 0314
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. April 2012