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AUSSEN/1453: Urteil gegen Charles Taylor gibt den Menschen in Afrika Hoffnung


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26. April 2012

Urteil gegen Charles Taylor gibt den Menschen in Afrika Hoffnung



Zum Urteil des UNO-Sondertribunals für Sierra Leone gegen den ehemaligen Präsidenten Liberias Charles Taylor, erklären Kerstin Müller, Sprecherin für Außenpolitik, und Tom Koenigs, Vorsitzender des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe:

Mit dem heutigen Urteil können die Menschen in Sierra Leone ein Stück mehr mit ihrer grausamen Vergangenheit abschließen und mit mehr Hoffnung in die Zukunft gehen. Denn ohne Gerechtigkeit kann es keinen dauerhaften Frieden geben. Der Prozess und der Richterspruch widerlegen eindrucksvoll den Vorwurf vieler Menschen in Sierra Leone, dass man immer wieder nur die Kleinen hängt und die Großen laufen lässt.

Das Urteil ist ein klares Signal an die Politikerinnen und Politiker in Sierra Leone wie auch an Liberia, sich besonders für das "Nie wieder" einzusetzen. Der heutige Richterspruch sollte den Menschen in beiden Ländern Ansporn sein, den Aufbau von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie voranzutreiben.

Das Urteil gegen Taylor ist auch ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der internationalen Strafgerichtsbarkeit. Es ist ein starkes Signal an alle Menschenrechtsverbrecher, dass sie nicht ungeschoren davonkommen. Sie müssen sich für ihre Gräueltaten verantworten. Das gilt heute besonders für Syrien und den Sudan. Die Bundesregierung sollte deshalb den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag, aber auch das Konzept der Responsibility to protect in der Praxis stärken.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 26. April 2012, Nr. 0386/12
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. April 2012