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AUSSEN/1468: Freiheit für Abdolfattah Soltani


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14. Juni 2012

Freiheit für Abdolfattah Soltani



Anlässlich der gestrigen Verurteilung des international anerkannten iranischen Menschenrechtsverteidigers Abdolfattah Soltani zu 13 Jahren Haft, erklärt Tom Koenigs, Vorsitzender des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe:

Die Verurteilung von Abdolfattah Soltani ist empörend und hält keinerlei rechtsstaatlichen Prinzipien stand. Das Urteil ist rein politisch motiviert. Das Verfahren hat ohne internationale Beobachter stattgefunden. Das iranische Regime rühmt sich scheinheilig damit, die Würde des Menschen zu achten. Wir fragen uns, wen die iranische Regierung hier täuschen möchte.

Von einer unabhängigen an Recht und Gesetz gebundenen Justiz kann nicht die Rede sein. Soltanis einziges Vergehen ist die Verteidigung der Menschenrechte. 2003 gründete er gemeinsam mit Friedensnobelpreisträgerin Shirin Ebadi das Zentrum für Menschenrechtsverteidiger in Teheran. Dafür erhielt er 2009 den Nürnberger Menschenrechtspreis.

Auch wenn im Berufungsverfahren die Strafe von 18 auf 13 Jahre Haft gesenkt wurde: Das Urteil ist und bleibt ein Gesinnungsurteil, das einen Regimekritiker mundtot machen soll. Noch dazu droht Soltani die Verlegung in ein von Teheran 1.200 km entferntes Gefängnis. Der wöchentliche Besuch seiner Familie soll so unterbunden werden. Damit versucht das iranische Regime, Soltani zu zermürben.

Abdolfattah Soltani zahlt einen hohen persönlichen Preis für seine Überzeugungen. Er verdient unsere Solidarität und uneingeschränkte Unterstützung für seinen Mut und Kampf für Demokratie und Menschenrechte. Freiheit für Soltani.

Hintergrund:

Der iranische Menschenrechtsverteidiger Abdolfattah Soltani wurde am 10. September 2011 verhaftet und wegen der "Errichtung des Zentrums für Menschenrechtsverteidiger", der "Kollaboration gegen die nationale Sicherheit" und der "Annahme eines nicht legitimen Preises" (Nürnberger Menschenrechtspreis) angeklagt. Am 4. März 2012 wurde Soltani erstinstanzlich zu 18 Jahren Haft, 20 Jahren Berufsverbot und Verlegung nach Borasjan verurteilt worden. Im Berufungsverfahren wurde die Haftstrafe von 18 auf 13 Jahre gesenkt und das Berufsverbot aufgehoben.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 14. Juni 2012, Nr. 0539/12
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Juni 2012