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AUSSEN/1998: Zum "Tag der Menschenrechte" - Rechte von Minderheiten nicht verhandelbar



Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 8. Dezember 2017

Rechte von Minderheiten sind nicht verhandelbar

  Zum Tag der Menschenrechte erklären Katrin Göring-Eckardt und Anton Hofreiter, Fraktionsvorsitzende:   Menschenrechte stellen einen unverhandelbaren Mindeststandard gleicher Freiheit dar. Die Rechte des Einzelnen, eine andere Meinung oder eine andere Religion auszuüben, gelten für jeden. Vor allem enden Menschenrechte nicht dort, wo eine Mehrheit eine andere Auffassung hat. Dafür hat sich Ilham Tohti eingesetzt, der diesjährige Preisträger des Menschenrechtspreises der Stadt Weimar.   Professor Tohti ist Angehöriger der muslimischen Minderheit der Uiguren, die in China unterdrückt werden. Jahrelang hatte Tohti sich für die Verständigung zwischen Han-Chinesen und Uiguren eingesetzt, bevor er 2014 nach nur zwei Verhandlungstagen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Zur Last gelegt wurde ihm "Separatismus", obwohl sich Tohti stets für einen Verbleib der uigurische Autonomieregion Xinjiang in China ausgesprochen hatte. Ilham Tohti wird den Menschenrechtspreis daher nicht entgegennehmen können, dessen Verleihung darum aber nur umso wichtiger ist. Wir gratulieren Ilham Tohti herzlich zur Verleihung des Menschenrechtspreises der Stadt Weimar. Er und viele mutige Menschen streiten weltweit für die Rechte von Minderheiten und damit für das Recht jedes Einzelnen, "anders" zu sein.   Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 8. Dezember 2017
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Dezember 2017

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