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AUSSEN/2051: Verbrechen in Ost-Ghuta müssen geahndet werden


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20. Juni 2018

Verbrechen in Ost-Ghuta müssen geahndet werden


Zum heute veröffentlichten Bericht im UN-Menschenrechtsrat über den Einsatz von Giftgas in Ost-Ghuta erklären Kai Gehring, Mitglied im Menschenrechtsausschuss, und Omid Nouripour, Sprecher für Außenpolitik:

In Ost-Ghuta wurden von der syrischen Regierung Verbrechen gegen die Menschlichkeit verübt. Der Einsatz von Giftgas wie auch andere schwere Verbrechen dürfen nicht straflos bleiben. Auch den Rebellen werden Kriegsverbrechen vorgeworfen. Wir setzen uns dafür ein, dass Deutschland die Beweissicherung im Rahmen der UN stärker unterstützt, um die Voraussetzungen für spätere Gerichtsverfahren zu schaffen. Es ist zutiefst bedauerlich, dass die USA ihre Mitgliedschaft im UN-Menschenrechtsrat aufgekündigt haben. Untersuchungen wie die aktuelle zeigen, wie wichtig die multilaterale Zusammenarbeit für die Aufklärung von schwersten Kriegsverbrechen ist.

Auch die Bombardierungen von Schulen und Kliniken waren und sind eklatant völkerrechtswidrig. Besonders die Kinder im Kriegsgebiet leiden darunter. Die internationale Gemeinschaft darf nicht länger blockiert werden. Es muss jetzt dringend darum gehen, die unerträgliche Lage für die Menschen in Syrien zu verbessern und erneut eine nachdrückliche diplomatische Offensive für eine politische Lösung zu starten.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 20. Juni 2018
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Juni 2018

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