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EUROPA/1224: Teilweise Kündigung des Fürsorgeabkommens - europapolitisch verheerendes Signal


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 9. März 2012

Teilweise Kündigung des Fürsorgeabkommens: europapolitisch verheerendes Signal


Zur Teilkündigung des Europäischen Fürsorgeabkommens durch die schwarz-gelbe Bundesregierung erklärt Markus Kurth, Sprecher für Sozialpolitik:

Wir fordern die Bundesregierung auf, umgehend den Vorbehalt gegen das Europäische Fürsorgeabkommen zurückzuziehen. Es ist europarechtlich geboten, allen arbeitsuchenden Unionsbürgern Arbeitslosengeld II zu gewähren, wenn sie darauf angewiesen sind. Wir werden dazu in der kommenden Sitzungswoche einen entsprechenden Antrag in den Deutschen Bundestag einbringen.

Die Bundesregierung hatte sich mit dem Europäischen Fürsorgeabkommen (EFA) dazu verpflichtet, den auf Sozialleistung angewiesenen Menschen aus den Vertragsstaaten die gleichen Leistungen zugutekommen zu lassen wie deutschen Staatsangehörigen. Durch einen kürzlich eingelegten Vorbehalt verwehrt die Bundesregierung den Arbeit suchenden Unionsbürgern die notwendige Unterstützung zum Lebensunterhalt. Andererseits wird versucht, ausländische Fachkräfte anzuwerben. Das ist paradox. Der eingelegte Vorbehalt kommt einer einseitigen Kündigung der europäischen Solidarität gleich.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN


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Quelle:
Pressemitteilung vom 9. März 2012, Nr. 0214
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. März 2012