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EUROPA/1654: Zum Gutachten des Europäischen Gerichtshofs zum Singapur-Abkommen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16. Mai 2017

Konsequenz aus EuGH Gutachten zum Singapur-Abkommen: Beteiligung der Parlamente erfordert Transparenz


Zum Gutachten des Europäischen Gerichtshofs zum Singapur-Abkommen erklären Anton Hofreiter, Fraktionsvorsitzender, und Katharina Dröge, Sprecherin für Wettbewerbspolitik:

Es ist gut, dass es nun eine Klärung gibt in der Frage der Kompetenzverteilung zwischen der EU und ihren Mitgliedsstaaten bei aktuellen Handelsverträgen. Das verbindliche Gutachten des EuGH ist eine Richtungsentscheidung auch für Verträge wie TTIP, CETA und Co. Diese Abkommen müssen nach aktueller Ausgestaltung als gemischte Verträge unter Beteiligung der nationalen Parlamente abgeschlossen werden.

Wichtig ist daher, dass nun auch die Transparenz und demokratische Kontrolle im Verfahren verbessert werden. Wir als Abgeordnete im Bundestag, im Europaparlament und in allen anderen Parlamenten in Europa müssen von Anfang an im Prozess beteiligt sein. Wir müssen den Inhalt der Abkommen in den Parlamenten diskutieren können - und zwar vor Abschluss der Verhandlungen. Das geht nur mit Transparenz und einfachem Zugang zu den Verhandlungsdokumenten für alle Abgeordneten und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Und auch die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und Europa haben ein Recht auf mehr Transparenz. Denn am Ende sind sie es, die mit ihrem Kreuz bei der Wahl auch darüber entscheiden, wohin die Reise bei TTIP, CETA und Co. in Zukunft gehen soll.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 16. Mai 2017
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Mai 2017

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