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FINANZEN/1241: Grüner Erfolg für Versicherte


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12. Dezember 2012

Grüner Erfolg für Versicherte



In der heutigen Finanzausschusssitzung versicherte die Bundesregierung, die kürzlich beschlossene Neuregelung der Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven teilweise zu korrigieren. Dazu erklärt Dr. Gerhard Schick, Sprecher für Finanzpolitik:

Unser Einsatz für die Versicherungsnehmerinnen und -nehmer hat sich gelohnt. Nachdem wir die von der Bundesregierung im Parlament durchgedrückte Kürzung der Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven öffentlich kritisiert hatten und zahlreiche Bürgerinnen und Bürger sich bei den Koalitionsfraktionen beschwerten, sicherte die Bundesregierung heute zu, die Kürzung zu deckeln.

Damit wird wenigstens verhindert, dass diejenigen, deren Lebensversicherungsvertrag jetzt oder in den nächsten Jahren zur Auszahlung kommt, unangemessen von der Kürzung betroffen sind. Konkret wird die Kürzung auf fünf Prozent der auszuzahlenden Versicherungsleistungen eines Versicherungsunternehmens gedeckelt.

Und dennoch ist die Deckelung nur ein Teilerfolg. Zum einen gilt diese Deckelung nämlich nur durchschnittlich für alle Versicherungsverträge eines Versicherungsunternehmens und damit nicht für den Einzelvertrag. Außerdem ist es sehr problematisch, mit einer Ministerverordnung ein Gesetz zu ändern, das gleichzeitig in seiner alten Form an diesem Freitag im Bundesrat beschlossen werden soll. Die Änderung des schlechten Gesetzes muss über die Gesetzgebung erfolgen.

Außerdem bleibt die Bundesregierung nach wie vor den konkreten Nachweis schuldig, inwieweit die Niedrigzinsphase die Lebensversicherungsunternehmen tatsächlich vor Probleme stellt und dass die vorgenommene Maßnahme in dieser Form notwendig ist. Und selbst wenn die Stabilität einiger Lebensversicherer tatsächlich gefährdet sein sollte, dann ist von den Versicherern für eine Hilfsmaßnahme eine Gegenleistung zu verlangen. Zu dieser Gegenleistung gehört zumindest, dass die Missstände im Versicherungsvertrieb und die Intransparenz der Lebensversicherungen beendet werden.

Insgesamt reiht sich diese Gesetzgebung zugunsten der Versicherungsbranche ein in eine Reihe von sagenhafter Klientelpolitik. Hier wurde einmal mehr eine Forderung der Versicherungswirtschaft kopiert, ohne sich über Rechtfertigung und Auswirkung Gedanken zu machen. Dieses Mal ist das der Koalition, weil es öffentlich wurde, auf die Füße gefallen. Hoffentlich lernt sie daraus für die Zukunft.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 12. Dezember 2012, Nr. 1116/12
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Dezember 2012