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FINANZEN/1327: Schutz der Anleger durch Beratungsprotokolle ist mangelhaft


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25. Juni 2014

Schutz der Anleger durch Beratungsprotokolle ist mangelhaft



Anlässlich der aktuellen Diskussion über die Missstände bei der Anlageberatung erklärt Nicole Maisch, Sprecherin für Verbraucherpolitik:

Die heute vom Verbraucherministerium vorgestellte Studie bestätigt, was wir seit langem kritisieren: Beratungsprotokolle in ihrer heutigen Form bringen dem Verbraucher wenig und dienen vor allem den Anbietern zur Absicherung bei Haftungsfragen. Stattdessen müssen sie standardisiert und verbessert werden. Hier ist ein klarer Kriterienkatalog notwendig. Außerdem darf es beim Vertrieb der Produkte nicht nur um Provisionen gehen. Nur so können Verbraucher bei dem sensiblen Thema Finanzen vor Falschberatung und Abzocke geschützt werden.

Die bisherige provisionsgetriebene Finanzberatung ist häufig nicht am Bedarf des Ratsuchenden orientiert. Sie kann Falschberatung sogar aktiv fördern. Wir fordern, Provisionen und den Ausbau der unabhängigen Honorarberatung offenzulegen. Kundinnen und Kunden haben einen Anspruch darauf, klar zu erkennen, dass die vermeintlich kostenlose Finanzberatung eben nicht umsonst ist, sondern auf zum Teil horrender Provisionsbasis erfolgt.

Den Vorschlag von Staatssekretär Gerd Billen, die Beratungsgespräche aufzuzeichnen, lehnen wir ab. Neben der Missachtung des Arbeitnehmerdatenschutzes ist dadurch nicht sichergestellt, dass alle entscheidenden Dinge auch wirklich dokumentiert werden.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 25. Juni 2014, Nr. 0489-14
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Juni 2014