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FINANZEN/1331: Erbschaftsteuer verfassungsfest reformieren


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 7. Juli 2014

Erbschaftsteuer verfassungsfest reformieren



Zur mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichtes über die Verfassungskonformität der Erbschaftsteuer erklären Kerstin Andreae, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Lisa Paus, Sprecherin für Steuerpolitik:

Die nahezu vollständige Verschonung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer verstößt gegen die Gleichbehandlung und hat laut Finanzministerium zu erheblichen Mindereinnahmen von 19,1 Milliarden Euro allein in den Jahren 2009 bis 2012 geführt. Die große Koalition sollte nach dem für Herbst erwarteten Urteil des Verfassungsgerichtes schnell handeln. Die Begünstigung des Betriebsvermögens ist nicht zielgenau. Es braucht eine verfassungsfeste Lösung, die Arbeitsplätze nicht gefährdet.

Die Erbschaftsteuer sorgt für mehr Chancengerechtigkeit. Ihre Einnahmen fließen den Ländern zu und können für bessere Bildung der jungen Generation genutzt werden. Die Erbschaftsteuer als wichtige Einnahmequelle der Länder sollte deshalb gestärkt werden. Bei der Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen sollte die gesamte Leistungsfähigkeit der Erben stärker berücksichtigt werden. Starke Schultern können einen größeren Beitrag leisten, als schwache Schultern.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 7. Juli 2014, Nr. 0529-14
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Juli 2014