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FINANZEN/1398: Bescherung für Wirtschaftsprüfer


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16. Dezember 2015

Bescherung für Wirtschaftsprüfer


Zum heute vom Bundeskabinett beschlossenen Abschlussprüfungsreformgesetz erklärt Dr. Gerhard Schick, Sprecher für Finanzpolitik.

So sieht ein glatter Sieg der Lobby aus. Gestartet war die Reform der Abschlussprüfer mit richtigen Erkenntnissen und hehren Zielen: Durch eine Rotationspflicht sollte die Marktmacht der großen Wirtschaftsprüfer gebrochen und die Qualität der Prüfberichte verbessert werden. Die Prüfungsmandate sollten dafür auf zehn Jahre beschränkt werden. Ein Verbot anderweitiger Beratungsmandate sollte die Unabhängigkeit der Prüfer gegenüber dem geprüften Unternehmen gewährleisten.

Die Reform des Abschlussprüferrechts verkommt jetzt aber zum Geschenk an die großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, genannt Big Four. Denn die Bundesregierung nutzt alle Möglichkeiten, die das EU-Recht zulässt, um die großen Prüfgesellschaften zu schützen. Statt maximal zehn Jahre sollen Prüfungsmandate 20 bzw. 24 Jahre dauern dürfen. Statt einem klaren Verbot anderer Beratungsleistungen sollen Steuerberatung und Bewertungsleistung weiterhin parallel zur Wirtschaftsprüfung möglich sein.

In den Lobbybüros der Big Four dürfen heute also die Korken knallen. Wer sich jedoch an die Bilanzskandale bei Flowtex, Siemens, HRE, IKB oder SachsenLB erinnert und sich eine ausreichende Distanz der Wirtschaftsprüfer zu den geprüften Unternehmen wünscht, muss einmal mehr feststellen: Die Große Koalition ist gut für große Unternehmen, bringt aber keine echten Reformen als Lehre aus der Finanzkrise voran.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 16. Dezember 2015
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Dezember 2015

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