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INNEN/2447: Vorratsdatenspeicherung ist unnütz und gefährlich


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27. Januar 2012

Vorratsdatenspeicherung ist unnütz und gefährlich


Zu den Ergebnissen der gerade vorgestellten Studie des Freiburger Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht und anlässlich des heutigen europäischen Datenschutztages erklärt Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Innen- und Netzpolitik:

Die Studie des Max-Planck-Instituts ist eine weitere Ohrfeige für die einseitige Kampagne der Vorratsdatenbefürworter. Einmal mehr entlarven die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Behauptungen zum vermeintlichen Nutzen der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung als leeres Gerede. Die Studie belegt erneut, dass die Einführung einer verpflichtenden Vorratsdatenspeicherung in Hinblick auf die Effektivität der Strafverfolgung keinen Nutzen bringt.

Die Befürworter einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung sind verpflichtet, endlich offenzulegen, welchen Zweck die Speicherung sämtlicher Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger tatsächlich haben soll. Die bislang präsentierten Belege für eine Notwendigkeit der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung, die tief in unsere Grundrechte eingreift, sind wissenschaftlich nicht haltbar.

Nach wie vor speichern aber zahlreiche Telekommunikationsprovider umfangreich Verkehrsdaten außerhalb des Gesetzes und in offener Missachtung des Bundesverfassungsgerichts. Hier muss dringend gesetzlich und aufsichtsbehördlich eingeschritten werden.

Wir fordern die Bundesregierung heute, am Tag des Europäischen Datenschutzes, erneut dazu auf, endlich die Herausforderungen eines effektiven Grundrechtsschutzes der Bürgerinnen und Bürger in der digitalen Welt als Gesetzgeber anzunehmen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN


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Quelle:
Pressemitteilung vom 27. Januar 2012, Nr. 0072
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Januar 2012