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INNEN/2481: Vorratsdatenspeicherung - Koalitionskrach - und dann?


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 9. Mai 2012

Vorratsdatenspeicherung: Koalitionskrach - und dann?



Zur heutigen Debatte zur Vorratsdatenspeicherung im Innenausschuss erklärt Wolfgang Wieland, Sprecher für innere Sicherheit, und Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Innenpolitik:

Der Bericht der EU-Kommission im Innenausschuss des Deutschen Bundestages zur Zukunft der Vorratsdatenspeicherung hat vor allem eines gezeigt: Die Doppelstrategie der schwarz-gelben Koalition trägt nicht. Die Überarbeitung der Richtlinie durch die Kommission wird absehbar keine Veränderungen am Kern der Richtlinie bringen. Darüber hinaus ist die Kommission fest entschlossen, die Bundesregierung zur Umsetzung zu zwingen.

Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger lässt sich auf Parteitagen als Jeanne d' Arc der Bürgerrechte feiern. Ihr erstes Gefecht mit dem Koalitionspartner verliert die Heldin aber sogleich: Ihren Gesetzentwurf kann sie in der Regierung nicht durchsetzen.

Die Konservativen in der Union lassen sich als Garanten der Sicherheit preisen, weil sie für die Vorratsdatenspeicherung sind. Dieser Konflikt in der Koalition hat uns bisher eine weitere verfassungswidrige Umsetzung der Richtlinie erspart. Aber auf Dauer trägt dieses Reden in beide Richtungen nicht - denn Brüssel macht immer mehr Druck auf die Bundesrepublik, nun endlich die Richtlinie erneut in deutsches Recht zu gießen.

Diese Regierung ist bei der Vorratsdatenspeicherung zu einer Lösung weder willens noch in der Lage. Stattdessen nutzt sie das Thema zur jeweiligen Profilierung und nimmt Strafzahlungen in Kauf. Solange sie sich in Brüssel nicht eindeutig für eine Aufhebung der Richtlinie einsetzt, kann sie die Bürgerrechte nicht wirksam verteidigen.

Wir lehnen die anlasslose verpflichtende Massenspeicherung aller Kommunikationsdaten der Bürgerinnen und Bürger auf Vorrat weiterhin ab.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 9. Mai 2012, Nr. 0422/12
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Mai 2012