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INNEN/2503: Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18. Juli 2012

Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen



Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz (Az: 1 BvL 10/10 u. a.) erklären Markus Kurth, Sprecher für Sozialpolitik und Josef Winkler, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Sprecher für Flüchtlingspolitik:

Wir begrüßen das heutige Urteil - das bestehende Sonderrecht für Asylsuchende muss jetzt aufgehoben werden. Ein Gesetz, das den Zweck verfolgt, Menschen zu diskriminieren, hat keinen Platz in der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik. Wir haben die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes seit Jahren gefordert.

Die Bundesregierung hat auf ganzer Linie verloren. Ein solches Urteil und die sofortige Übergangsregelung zeigen, dass Karlsruhe offenbar das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung abhanden gekommen ist.

Die Grundsätze unserer Verfassung und damit auch das Existenzminimum gelten für alle Menschen. Es ist gut und richtig, dass das Bundesverfassungsgericht dies ein für allemal festgestellt hat. Damit hat die jahrelange Diskriminierung ein Ende. Auch ausländische Staatsangehörige haben ein Recht auf ein menschenwürdiges Leben in Deutschland.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 18. Juli 2012, Nr. 0645/12
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juli 2012