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INNEN/2558: Sicherheitsgesetze brauchen unabhängige Qualitätskontrolle


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21. November 2012

Sicherheitsgesetze brauchen unabhängige Qualitätskontrolle



Zu der vom Bundesbeauftragten für Datenschutz heute vorgestellten Studie zur Evaluation von Sicherheitsgesetzen erklären Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Innenpolitik, und Wolfgang Wieland, Sprecher für Innere Sicherheit:

Auch der Gesetzgeber kann irren. Oder über das Ziel hinausschießen. Eindrucksvoll belegen das die Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Es kassiert seit einigen Jahren Sicherheitsgesetze am laufenden Band. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die Initiative des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar.

Kamera- und Telefonüberwachungen, Funkzellenabfragen und Anti-Terror-Dateien gehören heute viel zu oft zum Alltag, Millionen Bundesbürger sind hiervon alljährlich betroffen. Gesetze, die so weit gehende Maßnahmen erlauben, gehören auf den Dauerprüfstand. Deshalb fordern wir seit Jahren einen wirksamen Grundrechts-TÜV für den Sicherheitsbereich und haben entsprechende Initiativen mehrfach vorgelegt.

Auch wenn immer mehr Sicherheitsgesetze Evaluierungsklauseln enthalten: Der Schein trügt. Wenn Innenminister sich selbst evaluieren, dann ist damit für die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger nichts gewonnen. Die Kontrolle ist Aufgabe der Parlamente.

Auch beim Inhalt der Evaluationen hapert es oft. Auf den Prüfstand gehört nicht nur der Nutzen für die Sicherheit. Funktionieren muss auch der im Gesetz festgehaltene Grundrechtsschutz. Sonst erhalten wir Sicherheit zum Preis der Freiheit.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 21. November 2012, Nr. 1027/12
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. November 2012